Bauantrag 2024-14 Umnutzung einer bestehenden Gewerbefläche in eine Arztpraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 2042, Gemarkung Möttingen Weilerweg 2a
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderatssitzung, 21.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die auf dem Grundstück Fl.Nr. 2042 und 2043 bestehende Gewerbefläche (Nettomarkt) wird nur im vorderen Bereich zu etwa 3/4 genutzt. Für den bestehenden Leerraum wurde bei der Gemeinde ein Antrag auf Nutzungsänderung für eine Arztpraxis eingereicht.
Der oben genannte Bauantrag wurde der Gemeinde am 11.09.2024 digital vom Landratsamt übersandt.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Weilerfeld“. Dieser untersagt unter Nr. 1 die Errichtung für gesundheitliche Zwecke. Aufgrund dieser Festsetzung kontaktierte Bürgermeister Böllmann die Bauleitplanung im Landratsamt Donau-Ries (Hr. Stimpfle). Von Herrn Stimpfle wurde folgende Information übersandt:
Eine Arztpraxis zählt zu den freiberuflichen Tätigkeiten und fällt somit nicht unter den Begriff der „Anlagen für gesundheitliche Zwecke i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO. Die Zulässigkeit einer Arztpraxis richtet sich vielmehr nach § 13 BauNVO.
Vonseiten der Verwaltung besteht gegen die beantragte Nutzungsänderung daher keine Bedenken. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Die erforderlichen Stellplätze sind aus der beigefügten Planzeichnung ersichtlich.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-14 Umnutzung einer bestehenden Gewerbefläche in eine Arztpraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 2042, Gemarkung Möttingen, Weilerweg 2a und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.03.2025 13:55 Uhr