Bauantrag 2024-22 - Errichtung eines Zwechgiebel am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 90, Gemarkung Möttingen, Im Mitteldorf 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderatssitzung, 16.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 16.12.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der oben genannte Bauantrag wurde am 22.11.2024 der Gemeinde digital übersandt.

Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 90, Gemarkung Möttingen, Im Mitteldorf 16, eine Errichtung eines Zwerchgiebels am bestehenden Wohnhaus. Das oben genannte Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.

Der geplante Anbau dient der Erweiterung der bestehenden Wohnfläche. Im Hinblick auf die Größe der gesamten Dachfläche ist der Zwerchgiebel in seiner geplanten Ausführung aus Sicht der Verwaltung nicht störend. 


Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.

Diskussionsverlauf

Es hat keine Diskussion stattgefunden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2024-22 – Errichtung eines Zwerchgiebels am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 90, Gemarkung Möttingen, Im Mitteldorf 16 und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ein Gemeinderatsmitglied ist aufgrund § 49 GO persönlich befangen.

Datenstand vom 11.03.2025 14:11 Uhr