Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Gemeinderatssitzung, 24.03.2025
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich, ob die Einbeziehungssatzung von Herrn Dipl.-Ing. Godts allein erstellt wurde oder in Zusammenarbeit mit den Bauherren entstanden ist. Bürgermeister Böllmann erläutert, dass die Satzung in gemeinsamer Abstimmung mit den Bauherren erarbeitet wurde.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Grosselfinger Straße“ Enkingen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 234/5 Gemarkung Enkingen.
Er ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Fl.-Nr. 234/3 (Hofstelle)
- im Osten durch die Fl.-Nr. 15/2 (Grosselfinger Straße)
- im Süden durch die Fl.-Nr. 234/4 (Wohnen)
- im Westen durch die Fl.-Nr. 234 (Grünfläche) jeweils Gemarkung Enkingen
Mit der Ausarbeitung wurde das Planungsbüro Godts, Kirchheim am Ries beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.05.2025 16:32 Uhr