Einbeziehungssatzung "Grosselfinger Straße" Enkingen
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Gemeinderatssitzung, 24.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Fl.Nr. 234/5 Gemarkung Enkingen wurde bei der Gemeinde ein Antrag für eine
Wohnbebauung gestellt. Die Fläche soll einer geordneten Nachverdichtung zugeführt werden.
Die Bebauung soll dabei angrenzend zur bestehenden Bebauung errichtet werden. Sie setzt
damit die bereits vorhandene Bebauung fort. Eine Bebaubarkeit ist derzeit bauplanungsrechtlich im Bereich der vorgesehenen Bebauung nicht zulässig, da diese im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. Jedenfalls nicht privilegierte Bauvorhaben sind nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht genehmigungsfähig.
Die Gemeinde ist bereit, durch die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Bebauung zu
schaffen. Das Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteils Enkingen.
Dokumente
EBS-GrosselfingerStr-Enkingen-250324c (.pdf)
Datenstand vom 21.05.2025 16:32 Uhr