Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung Enkingen: Anordnung des Zeichens Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), in Verbindung mit Zusatzschild Nr. 1026-38 (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei), an dem Feldweg Fl.Nr. 166/1, neben dem Grundstück „Am Knie 16 und das Gleiche am Ende des Feldweges bei der Einmündung in Feldweg Fl.Nr. 171, Gemarkung Enkingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderatssitzung, 13.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bei der Bürgerversammlung am 02.11.2023 in Enkingen wurde angeregt, den Feldweg Fl.Nr. 166/1 für Fahrzeuge aller Art zu sperren, mit der Ausnahme land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei.

Diskussionsverlauf

3. Bürgermeisterin Dr. Scharrer-Bothner regt an, dass die Kurve sehr eng ist. Sie schlägt vor, einen Poller zu errichten. Die Landwirte haben angeregt, dass der Weg ein Feldweg bleibt.

Auch Gemeinderätin Braun erklärt, dass man leichter an einem Schild als an einem Poller vorbeifährt.

Es folgt eine Diskussion zur Beschilderung.

Gemeinderat Seiler erwidert, dass er dafür ist, das Thema zu vertagen, da in ein paar Jahren das Baugebiet voll erschlossen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

Im Ortsteil Enkingen wird beim Feldweg Fl.Nr. 166/1, neben dem Grundstück „Am Knie 16, das Zeichens Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), in Verbindung mit Zusatzschild Nr. 1026-38 (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei), auf der rechten Straßenseite angeordnet. Die gleiche Anordnung gilt am Ende des Feldweges, bei der Einmündung des Feldweges Fl.Nr. 171 in den betreffenden Feldweg Fl.Nr. 166/1. 

Die Verwaltung wir beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekannt zu machen und zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Datenstand vom 27.05.2024 16:51 Uhr