Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung Nähe Betzenmühle: Entfernung des Zeichens Nr. 101 (Gefahrenstelle), bei der Brücke im Bereich der Betzenmühle, Fl.Nr. 169, Gemarkung Balgheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderatssitzung, 13.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 13.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Verkehrsschau am 03.07.2023

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und ordnet aufgrund der §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.06.1990 (GVBl. S. 220), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2003 (GVBl. S. 490), aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung an:

Im Ortsteil Balgheim, in der Nähe der Betzenmühle, wird bei der Brücke, Fl.Nr. 169, die Entfernung des Zeichens 101 (Gefahrenstelle), angeordnet. 

Die Verwaltung wir beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung auszuarbeiten, bekannt zu machen und zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.05.2024 16:51 Uhr