Beratung und ggf. Beschluss über den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Möttingen
Daten angezeigt aus Sitzung:
01. Gemeinderatssitzung, 15.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eine Reinigungs- und Sicherungsverordnung gilt gemäß Art 50 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) höchstens 20 Jahre. Die Verordnung der Gemeinde Möttingen ist 2003 in Kraft getreten und daher Ende 2023 ausgelaufen. Da es ohne die Verordnung keine Rechtsgrundlage für die Sauberhaltung der Straßen und Gehwege und die Sicherung der Gehwege im Winter und somit auch keine Übertragung dieser Pflichten an die jeweiligen Anlieger gibt, muss eine neue Verordnung erlassen werden.
Ursprünglich hatte die Verwaltung vor, auch die Leerung der Straßeneinlaufschächte an die Anlieger zu übertragen. Nach Hinzuziehung von Kommentaren und Rückfragen bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurde hiervon Abstand genommen. In diesem Fall ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Straßenreinigung nach Art. 51 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
(BayStrWG) oder um Straßenunterhalt nach Art. 9 BayStrWG handelt. Da es sich bei der Straßenentwässerung um Straßenunterhalt handelt, kann das Leeren der Straßeneinlaufschächte nicht auf die Anlieger übertragen werden. Die Gemeinde trägt die Straßenbaulast und ist somit für die Leerung zuständig. Ansonsten entspricht die Verordnung der Musterverordnung.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage im Entwurf beigefügte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Möttingen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) neu zu erlassen.
Diskussionsverlauf
Ein Mitglied des Gemeinderates fragt, ob die Reinigung der Gehwege in Möttingen und den Ortsteilen von den Bürgerinnen und Bürgern gemacht wird. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass dies grundsätzlich erledigt wird. Besonders in den Siedlungen ist hier allerdings noch Nachholbedarf. Es folgt aber nach Bekanntmachung ein Hinweis im Gemeindeblatt, damit alle erinnert werden.
Bürgermeister Böllmann erklärt zudem, dass es für den Bauhof eine riesen Arbeit ist, 3 – 4 Tage die Schmutzschächte zu reinigen. Jedoch gibt es ein spezielles Gerät für die zur Öffnung der Schachdeckel.
Ein Mitglied des Gemeinderates fragt, ob es nicht Firmen gibt, die so etwas anbieten. Das könnte ggfls. günstiger und effektiver sein. Bürgermeister Böllmann wird sich hier informieren.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Möttingen beschließt die in der Anlage beigefügte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Möttingen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung), wie von der Verwaltung vorgelegt. Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung auszufertigen und im Amtsblatt der Rieser Nachrichten bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Ein Mitglied des Gemeinderates war während der Abstimmung noch nicht anwesend.
Datenstand vom 27.05.2024 17:06 Uhr