Stadt Harburg (Schwaben), vorhabenbezogener Bebauungsplan „Campingplatz am Kratzhof“ sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren Hier: Beteiligung am Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Gemeinderatssitzung, 19.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Vorhabenträger beabsichtigt die Anlage eines Campingplatzes am Kratzhof unweit der
Stadt Harburg und möchte damit das touristische Erholungsangebot in der Region erweitern
bzw. ergänzen. Des Weiteren soll das Vorhaben als zusätzliche Erwerbsquelle dem Erhalt des
landwirtschaftlichen Betriebs dienen (gem. Regionalplan der Region Augsburg 7.4 (G)). Das
geplante Vorhaben beinhaltet bauliche Anlagen im Sinne von § 29 BauGB, für die im
Außenbereich kein Baurecht besteht und die kein nach § 35 BauGB privilegiertes Vorhaben
darstellen. Da das Vorhaben somit planungsrechtlich derzeit unzulässig ist, ist für dessen
Verwirklichung die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 und 2 BauGB
erforderlich, der die zulässigen Nutzungen regelt und eine städtebauliche Ordnung wahren soll.
Es ist erklärtes Ziel der Stadt, die Planung in Anerkennung der Belange der Wirtschaft sowie
der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB
umzusetzen, sodass sie das Vorhaben durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes unterstützen möchte.


Im Auftrag der Stadt Harburg (Schwaben) führt das Planungsbüro Godts die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch und hat die Gemeinde Möttingen als „Nachbargemeinde“ am Verfahren beteiligt und um Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme innerhalb der festgesetzten Auslegungsfrist gebeteten.

Vonseiten der Verwaltung bestehen gegen den vorgenannten Bebauungsplan sowie die parallel durchgeführte 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Harburg keine Einwendungen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Böllmann zeigt den Mitgliedern des Gemeinderates einen Lageplan.

Ein Mitglied des Gemeinderates hinterfragt, wieso die Gemeinde Möttingen hier angehört wird. Bürgermeister Böllmann erklärt, da neben dem Bebauungsplan auch der Flächennutzungsplan geändert wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Möttingen nimmt Kenntnis von der Beteiligung am Verfahren zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Campingplatz am Kratzhof“ sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren der Stadt Harburg nach § 4 Abs. 1 BauGB
und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen an das Planungsbüro Godts zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2024 17:08 Uhr