Änderung der Geschäftsordnung - Ergänzung des § 33 a Anwendbare Bestimmungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Gemeinderatssitzung, 19.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Landratsamt Donau-Ries hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die gemeindliche Geschäftsordnung, abweichend vom Muster, folgenden Satz nicht enthält:

Für den Geschäftsgang der Ausschüsse gelten die §§ 17 bis 33 sinngemäß.

Dabei ist unerheblich, ob die Gemeinde Möttingen nur beratende Ausschüsse hat.

Im Zuge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Einführung der digitalen Gremienarbeit, wird die Geschäftsordnung um folgenden weiteren Punkt geändert bzw. ergänzt:

IV. a Geschäftsgang der Ausschüsse



§ 33 a 


Anwendbare Bestimmungen


Für den Geschäftsgang der Ausschüsse gelten die §§ 17 bis 33 sinngemäß.

Beschluss

Die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats durch die Ergänzung des „§ 33 a Anwendbare Bestimmungen“ wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ein Mitglied des Gemeinderates kommt um 19:38 Uhr, erst nach der Abstimmung zu TOP 1.

Datenstand vom 27.05.2024 17:08 Uhr