Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Möttingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 18.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde hat für den Aufwendungsersatz ihrer freiwilligen Feuerwehren zum 01.01.2022 eine Satzung erlassen.

Die Satzung soll nun an zwei Stellen geändert werden.

  1. In § 1 Abs. 2 wird der Aufwendungsersatz von freiwilligen Leistungen der Feuerwehren geregelt.

Seither war hier folgender Wortlaut:

(2)        Die Gemeinde Möttingen erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):
 
Das Wort erhebt lässt kein Ermessen bei der Frage, ob die Leistung weiterberechnet werden soll zu.

Da es jedoch vorkommen kann, dass eine freiwillige Leistung nicht weiterberechnet werden soll (z.B. Weil die Feuerwehr einen örtlichen gemeinnützigen Verein unterstützt hat) empfiehlt der Bayerische Gemeindetag das Wort erhebt durch behält sich vor zu ersetzen. 

Wichtig ist hierbei weiterhin den Gleichbehandlungsgrundsatz zu waren.  


Hinweis: 
Bei den Pflichtaufgaben (Abs.1 in der Satzung) besteht bereits ein ermessen per Gesetz (Art. 28 Abs.1 BayFwG) daher ist hier keine Änderung notwendig.


  1. Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. 

Ändern sich die Grundlagen der Pauschalsätze, so sind diese neu zu berechnen. Im letzten Jahr hat die Feuerwehr Appetshofen ein neues Löschfahrzeug erhalten (MLF). Das alte Löschfahrzeug (LF 8) wurde außer Betrieb gestellt.

Aus diesem Grund musste die Anlage überarbeitet werden.

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied fragt, ob die Versicherung eine Kostenübernahme akzeptiert. Bürgermeister Böllmann erklärt, dass die Grundlage für einen Kostenersatz diese Satzung ist und eine Versicherung diese so akzeptieren muss. Er erläutert einen Fall von Brandstiftung, welche ebenso von der Versicherung übernommen wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Möttingen (1. Änderungssatzung) zum 01.05.2024 gemäß dem beigefügten Entwurf. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung rechtzeitig auszufertigen und bekanntzumachen.

Die Änderungssatzung tritt zum 01.05.2024 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2024 12:25 Uhr