Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 07. Gemeinderatssitzung, 17.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 07. Gemeinderatssitzung | 17.06.2024 | ö | beschließend | 1.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Am Großsorheimer Weg“ Kleinsorheim.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummern 101/5, 610 und 621 Gemarkung Kleinsorheim sowie 221 Gemarkung Appetshofen (Ausgleich).
Der Geltungsbereich (ohne Ausgleich) ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Fl.-Nr. 621 (TF, Acker)
- im Osten durch die Fl.-Nrn. 620 (Acker) und 610 (TF, Großsorheimer Weg)
- im Süden durch die Fl.-Nrn. 610 und 101/5 (jeweils TF, Großsorheimer Weg)
- im Westen durch die Fl.-Nrn. 101/5 (TF, Großsorheimer Weg) und 627 (Nebengebäude und Grünfläche)
jeweils Gemarkung Kleinsorheim
Mit der Ausarbeitung wurde das Planungsbüro Godts beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2024 13:02 Uhr