Einbeziehungssatzung „Am Großsorheimer Weg“ Kleinsorheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 17.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 17.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummern 101/5, 610 und 621 Gemarkung
Kleinsorheim sowie 221 Gemarkung Appetshofen (Ausgleich). Die Grenzen für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil werden gemäß den aus der beigefügten Planzeichnung
(Maßstab 1:1000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt.
Die Planzeichnung der Einbeziehungssatzung ist Bestandteil dieser Satzung. 

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Herr Godts vom Planungsbüro Godts begrüßt werden.

Herr Godts erläutert, dass der Name der Einbeziehungssatzung auch geändert werden kann, falls dies gewünscht ist. 1. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass der Name jedoch gut dazu passt und ein Bezug vorhanden ist.

Mit der Einbeziehungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Wenn in der Einbeziehungssatzung nichts festgesetzt ist, muss sich die Bebauung ins vorhandene Ortsbild einfügen. Ansonsten sind Art und Maß der baulichen Nutzung festzulegen.

Eine Erschließungsstraße in der Mitte des Baugebietes ist geplant. Es werden hier 4 fast gleichgroße Grundstücke (zwischen 700 – 800 qm) entstehen. Eine Wendemöglichkeit ist im Hinterbereich geplant. Die Ausrichtung des Wohnhauses ist frei wählbar. 

Herr Godts weist darauf hin, dass eingezeichnet ist, wo Bodendenkmäler vorhanden sein können und bittet darum, diesbezüglich mit dem Landratsamt Donau-Ries hinsichtlich des Denkmalschutzes Kontakt aufzunehmen.

Es wird eine Ausgleichsfläche in Appetshofen mit 855 qm geschaffen. Ein Mitglied des Gemeinderates fragt, ob man auf dieser Ausgleichsfläche eine PV-Anlage bauen darf. Herr Godts verneint dies.

Herr Godts erläutert, dass im Baugebiet 2 Vollgeschosse zulässig sind. Grundsätzlich plädiert er dafür noch höher zu gehen, allerdings beißt sich dies mit der Nachbarbebauung. Er weist zudem darauf hin, dass ein Baumbestand von Gemeinde angefordert werden kann und erklärt, dass manche Kommunen hier sogar eine Strafe bei Nichtbeachtung im Notarvertrag festsetzen. In der EBS wird ein Baum je Grundstück gefordert, was für jeden zumutbar ist.

Ein Mitglied des Gemeinderates fragt, ob der Wendebereich groß genug für größere Fahrzeuge ist. Herr Godts verneint dies und sagt, dass dies keine Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge, sondern für kleine Fahrzeuge wie z. B. das Postauto sind. Alles andere wäre überdimensioniert für 4 Bauplätze. Als Gemeinde würde er jedoch auf den Wendekreis bestehen.

Dokumente
EBS-AmGroßsorheimerWeg-240617a (.pdf)

Datenstand vom 30.07.2024 13:02 Uhr