Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 3. Gemeinderatssitzung, 24.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Gemeinderatssitzung | 24.03.2025 | ö | 4.1 |
Diskussionsverlauf
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Unterdorf“ Kleinsorheim.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 52 Gemarkung Kleinsorheim.
Er ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Fl.-Nr. 413/1 (Obstbaumbestand), 416 (landwirtschaftliche Lagerfläche)
- im Osten durch die Fl.-Nr. 52 (TF, Obstbaumbestand)
- im Süden durch die Fl.-Nr. 51 (bestehende Bebauung/Hofstelle), 101/3 (Straße „Unterdorf“)
- im Westen durch die Fl.-Nr. 52 (TF, bestehende Bebauung) jeweils Gemarkung Kleinsorheim
Mit der Ausarbeitung wurde das Planungsbüro Godts, Kirchheim am Ries beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.05.2025 16:32 Uhr