Beschluss über eine Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderatssitzung, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 28.04.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Auf Grundlage der Grobkalkulation (Marktpreise 2024) und der ausgewählten und mit der Kommune abgestimmten Förderkulisse (siehe Karte), ergeben sich zu erwartende förderfähige Kosten im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Höhe von ca. 2.733.536,70 €.

Beschluss

Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke (Vorbehalt zur Aufhebung des Verfahrens bei Überschreitung) bei Vergabe für das Gesamtlos wird auf 2.733.536,70 € festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2025 16:35 Uhr