BA 2025-09 - Neubau eines Bioschweinemaststalles mit Auslauf, Mistlager und Futtersilo auf dem Grundstück Fl.Nr. 582 und 582/1, Gemarkung Appetshofen, Au Appetshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderatssitzung, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Gemeinderatssitzung 28.04.2025 ö 3.2

Sachverhalt

Der Bauantrag 2025-09 wurde der Gemeinde Möttingen am 17.03.2025 digital vom Landratsamt übersandt.

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 582 und 582/1 einen Neubau eines Bioschweinmaststalles mit Auslauf, Mistlager und Futtersilo zu errichten. Der Antragsteller darf aufgrund seiner Privilegierung im Außenbereich nach § 35 BauGB bauen.

Der Antragssteller gibt an, dass es Überscheidungen der Abstandflächen um 30 cm gibt.  

Die Nachbarunterschriften auf den Bauantragsunterlagen sind nicht vollständig. Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Bedenken.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag 2025-09 – Neubau eines Bioschweinmaststalles mit Auslauf, Mistlager und Futtersilo auf dem Grundstück Fl.Nr. 582 und 582/1, Gemarkung Appetshofen, Au und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Donau-Ries zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ein Gemeinderatsmitglied ist aufgrund § 49 GO persönlich befangen.

Datenstand vom 21.05.2025 16:35 Uhr