Neuerlass der Hundesteuersatzung (HStS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderatssitzung, 18.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 18.11.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bei der letzten überörtlichen Prüfung durch das staatliche Rechnungsprüfungsamt vom Landratsamt Donau-Ries wurde festgestellt das die Gemeinde Möttingen Hundesteuer auf Grundlage der Hundesteuersatzung vom 15.11.2006, zuletzt geändert mit 1. Änderungssatzung vom 15.12.2015 erhebt. 

Das Rechnungsprüfungsamt teilte u.a. folgendes mit:

„Die Satzung sieht in § 7 eine sogenannte Züchtersteuer vor. Demnach ermäßigt sich die Hundesteuer um die Hälfte für die Haltung von Hunden zu (hobbymäßigen) Zuchtzwecken. Die gewerbsmäßige Zucht ist nach § 2 Nr. 7 ohnehin hundesteuerbefreit. Die Regelung erscheint nicht mehr zeitgemäß und auch unter Bürokratiegesichtspunkten wenig praktikabel. Sie ist daher auch nicht mehr in der aktuellen amtlichen Mustersatzung zur Hundesteuer vom Bayerischen Staatministerium des Innern vom 28.07.2020 enthalten.“ 

„Da die aktuelle amtliche Mustersatzung aus dem Jahre 2020 noch weitere Anregungen, bspw. zur steuerlichen Behandlung von Kampfhunden, enthält, regen wir an, das Satzungsrecht zur Hundesteuer anhand dessen zu überprüfen.“

Die Verwaltung ist der Empfehlung des staatlichen Rechnungsprüfungsamtes gefolgt und hat angelehnt an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags einen Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung erstellt. 

Die bestehende Hundesteuersatzung in der Fassung vom 15.12.2015 sowie den Entwurf der neuen Hundesteuersatzung sind als Anlage beigefügt. 

Änderungen:
  1. § 2 Steuerfreiheit sind die Nrn. 4,5 und 8 zusätzlich aufgenommen worden.
  2. § 4 Abs.2 Wegfall Steuerpflicht ist der Satz 2 zusätzlich aufgenommen worden.
  3. § 5 Abs. 2 Steuermaßstab und Steuerpflicht Erläuterung des Begriffs Kampfhund im Sinne der Satzung wurde neu definiert.
  4. § 6 Steuerermäßigungen wurde teilweise anders formuliert.
  5. § 7 Züchtersteuer wurde gestrichen. Die Nachfolgenden Paragrafen rücken entsprechend ein Nummer nach vorne.
  6. § 11 (neu §10) Anzeigepflicht wurde weiter ausformuliert und hatte daher nun 5 Absätze.

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderat schlägt vor, dass Hunde, welche aus einem Tierheim oder einer Schutzorganisation kommen, für 3 Jahre aus der Hundesteuer befreit werden könnten. Die anderen Gemeinderatsmitglieder lehnten diesen Vorschlag ab, da dies ein zu großer Anreiz sei, daraus ein Geschäftskonzept zu machen. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied möchte wissen, wie viele Kampfhunde in der Gemeinde Möttingen gemeldet sind. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass es maximal 5 Hunde wären, von denen er aktuell wüsste. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (HStS) zum 01.01.2025 gemäß dem beigefügten Entwurf. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15.12.2015 außer Kraft.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung rechtzeitig auszufertigen und bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 14:08 Uhr