Satzungserlass über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderatssitzung, 18.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 18.11.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 63 Abs. 2 Nr. 4 GO i.V.m. § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz u. § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz hat die Gemeinde Hebesätze für die Gewerbe- und die Grundsteuer festzusetzen. Sofern dies im Rahmen einer für ein Jahr geplanten Haushaltssatzung geschieht, sind die Hebesätze jährlich festzusetzen.

Die Hebesätze wurden bislang im Rahmen der Haushaltssatzungen bekanntgemacht. Dies ist zwar weiterhin grundsätzlich möglich, jedoch wird aufgrund der Tatsache, dass noch vor dem 1. Januar 2025 eine Bekanntmachung der Hebesätze erfolgen soll, eine von der Haushaltssatzung separate Bekanntmachung der Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung empfohlen.

Grundsteuerhebesätze 2025 (Derzeit bekannte Zahlen)

Grundsteuer A
Grundsteuer B
Oettingen
510 (490)
255 (440)
Harburg
550 (470)
220 (440)
Nördlingen
410 (410)
360 (410)
Hainsfarth
430 (550)
235 (530)
Megesheim
500 (500)
185 (430)
Munningen
500 (500)
230 (470)

Grundsteuerhebesätze 2025 (Derzeit bekannte Zahlen noch nicht beschlossen)

Grundsteuer A
Grundsteuer B
Alerheim
470 (470)
200 (400)
Deiningen
460 (460)
310 (410)
Mönchsdeggingen
500 (520)
220 (470)
Marktoffingen
630 (420)
190 (370)
Maihingen
720 (500)
200 (400)




Die Angleichung der Hebesätze der Grundsteuer A und B aufgrund der Grundsteuerreform wurde bereits am 02.09.2024 im Finanzausschuss und am 21.10.2024 im Gemeinderat vorberaten.

Diskussionsverlauf

Ein Gemeinderatsmitglied möchte wissen, ob es Ziel des Staates durch die Erhöhung der Hebesätze ist, dass Personen alte Hofstellen aufgeben, sodass dort neuer Wohn- bzw. Baugrund entstehen kann. Bürgermeister Böllmann schließt dies nicht aus und erläutert, dass es wichtig ist, dass man mit den Einnahmen der Steuergelder unter anderem den Haushalt decken muss. Es muss eine Aufkommensneutralität entstehen. Dies bedeutet, dass die Mehrkosten gedeckt sein sollen und ungefähr die Kosten aus dem Vorjahr eingehalten werden sollen. Er betont, dass die Gemeinde Möttingen in den vergangenen Jahren sehr sorgsam mit dem Thema Hebesätze vorgegangen ist. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied betont, dass die Gemeinde Möttingen in den vergangenen 25 Jahren zu wenig gemacht hat. Demnach ist es ab sofort so, dass Personen, welche durch die Erhöhung der Hebesätze nun mehr zahlen, bisher viel zu wenig gezahlt hätten. Zudem ist er der Meinung, dass das Eigentum verpflichtet. 

Ein Mitglied des Gemeinderats äußerte, dass es nicht sein könnte, dass Personen, welche den ganzen Tag zum Arbeiten gehe und Besitz erwirtschaftet haben jetzt noch mehr zahlen müssen. Ein weiteres Mitglied sagt, man müsse die Aufkommensneutralität einhalten, jedoch wurden die Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Monaten genug mit den Kosten für Kanal und Weiteres belastet. Aus diesem Grund ist das Gemeinderatsmitglied der Meinung, dass die Hebesätze erst im neuen Jahr erhöht werden sollen, da auch viele Bescheide aktuell noch nicht richtig beziehungsweise noch nicht bei den Bürgern eingegangen sind. 

Ein weiteres Mitglied des Gemeinderats erwähnt, dass die vorgelegten Zahlen anders seien als noch vor 14 Tagen. Bürgermeister Böllmann antwortete, dass diese sich aktuell täglich ändern. Ein Mitglied des Gemeinderats wirft ein, dass viele Personen mittlerweile lieber in neu erschlossene Siedlungen ziehen möchten als in eine alte Hofstätte. Ein Gemeinderatsmitglied schlägt vor, niedriger mit den Hebesätzen zu beginnen und diese im kommenden Jahr, je nach aktueller Lage, dementsprechend um 10 % - 20 % anzuheben. Ein weiteres Mitglied stimmt zu und schlägt vor, den Hebesatz in A auf 500 % und in B auf 200 % zu setzten. Bürgermeister Böllmann erklärt, dass er vermeiden möchte, dass man zu niedrig startet. Er ist der Meinung, dass man mit einem Hebesatz von 230 % in der B beginnen sollte. 

Ein Gemeinderatsmitglied fordert, Hebesätze künftig regelmäßiger zu kontrollieren bzw. dass man im kommenden Jahr nochmals darüber sprechen muss. Ein weiteres Mitglied stimmt zu und ergänzt, dass viele Personen nun weniger zahlen, jedoch hat es ein paar einzelne erwischt, welche ab sofort mehr zahlen müssen. Ein Mitglied des Gemeinderats wirft ein, dass das unterschiedliche Alter der Häuser ebenfalls ein Faktor sei und schlägt vor, einen Kompromiss zu finden. 

Ein Gemeinderatsmitglied sagt, dass, sollten die Hebesätze einmal beschlossen sein, diese nicht mehr senken wird. Bürgermeister Böllmann antwortet, dass die Gemeinde auch Einnahmen generieren muss, da diese auch viel ausgibt. Sollte der Kreistag die Kreisumlage anziehen, haben Kommunen ein riesiges Problem. Zudem erläutert er, dass die Bürger wissen, dass die Gemeinde das Geld benötigt. Dies war der Eindruck nach einigen Bürgerversammlungen. Ein weiteres Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ab welchem Geldwert man die Hebesätze wieder senken könnte. Bürgermeister Böllmann antwortet, das dies immer noch den Ausgaben zu beurteilen ist. Ein Mitglied des Gemeinderats schlägt vor, mit einem Hebesatz von 220 % in der B zu beginnen. Bürgermeister Böllmann sagt, dass die Gemeinde die Möglichkeit hat zu handeln und mit einem Hebesatz von 550 % in der A und 220 % in der B starten kann. Schlussendlich muss man das Jahr 2025 abwarten, bis die Einheitswerte alle festgesetzt sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Möttingen (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025 gemäß dem beigefügten Entwurf.

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer A (land- u. forstw. Betriebe):                        550 v.H.
  2. Grundsteuer B (für Grundstücke):                                220 v.H.
  3. Gewerbesteuer:                                                340 v.H.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung rechtzeitig auszufertigen und bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.03.2025 14:08 Uhr