Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer Betriebsleiterwohnung und einer Ferienwohnung in Bolzwang, Hs.Nr. 9 (Fl.Nr. 709)


Daten angezeigt aus Sitzung:  107. Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 107. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 9

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Südwestlich der bestehenden Hofstelle ist die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Ferienwohnung (11 m x 17 m / Wandhöhe 6,59 m / DN 24°) vorgesehen. Daraus ergibt sich eine Firsthöhe von 9,03 m. Es ist ein Satteldach ohne Dachaufbauten vorgesehen.

Auf das Erläuterungsschreiben, unterzeichnet vom Antragsteller und Architekten, vom 13.05.2019 wird verwiesen. Daraus geht hervor, dass die eingereichte Planung in Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt wurde.

Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb i. S. des § 35 Abs. 1 BauGB.

An der Privilegierung des Vorhabens bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Zweifel. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch die Antragstellerin bestehen ebenfalls keine Zweifel. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Schmutzwasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen. Das Niederschlagswasser wird versickert. Ein erfolgreicher Sickertest liegt vor. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert.

Insgesamt sind für das Gesamtgrundstück neun Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Auch die zusätzlich erforderlichen offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Diskussionsverlauf

GR Ramerth äußert sich durchweg positiv zur Baugestaltung. Inwiefern die Herstellung der Stellplätze in wasserdurchlässiger Form überwacht wird, möchte GR Schurz wissen. Eine regelmäßige Überwachung im Rahmen der Baukontrolle ist sicher aus Mangel an freien Kapazitäten nicht möglich. Jedoch führt die Wasserdurchlässigkeit zu einer Reduzierung der Niederschlagswassergebühr. Somit ist es natürlich schon im eigenen Interesse des Bauherr n.

Beschluss

  1. Zum Bauantrag, nach den Plänen in der Fassung vom 13.05.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Privilegierung gegeben und die gesicherte Erschließung nachgewiesen ist.
  2. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen keine Zweifel.
  3. Die erforderlichen offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2019 17:51 Uhr