Sachstandsbericht zu den Lagerboxen am Bauhof sowie Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  109. Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 109. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 8

Sachvortrag

Der Bauausschuss hat sich im Jahr 2017 bereits zweimal mit der Thematik befasst, zuletzt am 24. Oktober 2017. Die Planungen haben sich leider erheblich verzögert, da das Büro Goller aus betrieblichen Gründen nicht mehr weiter tätig wurde. Daraufhin hat die Gemeinde das Büro HP-Ingenieure um Weiterführung der Planung gebeten. In der Zwischenzeit liegt ein Vorabzug für den Entwurfsplan vor. Es stellte sich zudem heraus, dass für die Entwässerungsanlage am Bauhof im Rathaus und Bauhof keine Pläne vorliegen. Da der Lagerplatz einer geregelten Entwässerung zugeführt werden muss, wurde die Entwässerungsanlage zur Lokalisierung der Leitungen mit Kamera befahren und daraufhin wurden sämtliche Schächte eingemessen und digitalisiert.

Als nächstes musste geklärt werden, welche Fachbehörden im Genehmigungsverfahren gehört werden. Offensichtlich hat die Gemeinde im Landkreis hier eine Vorreiterrolle eingenommen und HP-Ingenieure hat zur Klärung verschiedene Fachstellen im Landratsamt aufgesucht. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass folgende Stellen in das Verfahren eingebunden bzw. diverse Vorgaben erfüllt werden müssen:

  • Naturschutz: Die Belange müssen berücksichtigt werden. Es ist eine sog. Eingriffsbilanzierung für versiegelte Flächen im vereinfachten Verfahren nötig. Es ist eine Freiflächenplanung erforderlich. Für diese Leistungen muss ein Fachbüro (z. B. U-Plan) beauftragt werden.
  • Wasserschutz: Die Belange des Wasserschutzes sind zu berücksichtigen. Es ist zu klären, ob eine Einleitung in den Kanal möglich ist. Dies ist mit dem Abwasserzweckverband zu klären. Für eine Versickerung ist eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig. Ggf. muss ein Bodengutachter hinzugezogen werden.
  • Abfallrecht: Zwischenlagerplätze werden nicht anerkannt. Es ist eine Beurteilung nach BImSchG (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) erforderlich. Zudem ist eine emissionsschutzrechtliche Genehmigung nötig. Dazu müssen alle relevanten Abfälle aufgelistet werden. Ferner müssen Fragen des Lärmschutzes (Abstand zur Wohnbebauung) und des Staubschutzes beachtet werden.
  • Immissionsschutz: Der Immissionsschutz ist zu beachten. Auf eine schalltechnische Prognose kann verzichtet werden, wenn die Zahl der An- und Abfahrten beschränkt werden können. Dies sollte möglich sein. Es müssen umfangreiche Antragsunterlagen erarbeitet werden.
  • Statik: Für den Kriterienkatalog und die Standsicherheit wird ein Statiker benötigt.

Eine Kostenschätzung für die Bauarbeiten ergibt einen Betrag von ca. 120.000,- €. Die Planungskosten unter Einschaltung erforderlicher Fachbüros werden sich in einer ähnlichen Größenordnung bewegen. Daher stellt sich die Frage, inwiefern die hohen Planungskosten für eine Lagerfläche von nur ca. 250 m² vertretbar sind. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den südlich gelegenen Reitplatz doch wieder in die Planung mit aufzunehmen. Auch wenn diese Fläche erst zu einem späteren Zeitpunkt und evtl. nur partiell genutzt wird, wäre es sicherlich von Vorteil, wenn das sehr aufwändige Genehmigungsverfahren auch diese Fläche miterfasst.

Jede Tiefbaumaßnahme, z. B. im Wasserleitungsbau oder dem Bau des Heizwerks, führt uns immer wieder vor Augen, wie dringlich geeignete Flächen für die Lagerung von Aushubmaterial sind. Daher sollte die Gemeinde die begonnenen Planungen weiterführen.

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird sehr kontrovers diskutiert. Als Vorteil wird gesehen, dass kleinere Baumaßnahmen zügiger ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand durchgeführt werden könnten, da nicht imm er nötige Lagerflächen gesucht werden müssten, aber auch die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden könnten. Als Nachteil werden die extrem hohen Kosten gesehen, die schlussendlich aufgrund der geringen Fläche auch nur einen Teilerfolg bringen.

Beschluss 1

Die Planung für die Errichtung von Lagerboxen wird weitergeführt. Die Genehmigungsplanung ist vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

Beschluss 2

Die Fläche des südlich des Bauhofs gelegenen Reitplatzes soll aus den vorgenannten Gründen mit einbezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

Datenstand vom 31.07.2019 10:50 Uhr