Grundsatzbeschluss zur Billigung der Ergebnisse und Einleitung zur Festlegung der Sanierungsgebiete (Städtebauförderung ISEK Münsing-Eurasburg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  113. Sitzung des Gemeinderates, 01.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 113. Sitzung des Gemeinderates 01.10.2019 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

Der heute zu fassende Beschluss ist eine Formalie um im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) weiter arbeiten zu können. Zusätzlich zur Sicherung des Schulweges nördlich des sich im Bau befindlichen Pfarrhofes wird die Gemeinde in Sachen Verkehr eine Wirkungs- und Machbarkeitsstudie zu den außerörtlichen Verkehrsentlastungsvarianten vornehmen lassen. Der erste Schritt in der weiteren Bearbeitung ist eine Videodedektion an der Ampelkreuzung in Münsing. Weiter werden die entlastenden Wirkungen möglicher Umfahrungen untersucht und ein Verkehrsmodell erstellt, aus dem Prognosen zur künftigen Verkehrsentwicklung abgeleitet werden können. Wichtig ist hierbei auch, die Wechselwirkungen zur innerörtlichen Verkehrssituation zu berücksichtigen. Kernziel ist die Erarbeitung eines verlässlichen Modells.

GRin Mair bittet, in der weiteren Bearbeitung insbesondere mehr Rücksicht auf Radfahrer und die nötigen Fahrradstellplätze zu nehmen.

Beschluss

a) Grundsatzbeschluss
Der Gemeinderat Münsing nimmt die, von der Planungsgemeinschaft Raab+Kurz vorgelegten Ergebnisse des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Eurasburg-Münsing mit vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für die Anwendung des Bund-Länder Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ zustimmend zur Kenntnis und legt diese der zukünftigen Gemeinde- und Ortsentwicklung zugrunde.

Der Gemeinderat wird insbesondere die, für das Untersuchungsgebiet im Ortskern von Münsing erarbeiteten Ziele und Maßnahmen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Ressourcen konsequent weiterverfolgen und umsetzen.

Der Zeitraum für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren bis zum 31.12.2034 vorgesehen.

b) Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Münsing“
Die Einleitung und Durchführung des ISEK mit vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch wurde zur Vorbereitung eines Sanierungsgebietes im Ortskern von Münsing in der Sitzung des Gemeinderats am 05.11.2018 beschlossen und am 22.11.2018 öffentlich bekannt gemacht.

Das im Rahmen des ISEK vorgeschlagene Sanierungsgebiet „Ortskern Münsing“ soll auf Grundlage des vorliegenden Satzungsvorschlages förmlich festgelegt werden. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb des beiliegenden Lageplanes (siehe Karte).

Auf Grundlage des Beschlusses führt die Gemeinde Münsing eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 bzw. 139 BauGB (im Verbund mit der Gemeinde Eurasburg) sowie eine Beteiligung der Betroffenen nach § 137 BauGB durch. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Seiten der Träger öffentlicher Belange und den Betroffenen wird das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2019 08:33 Uhr