Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung in Münsing, Am Schlichtfeld (Fl.Nr. 2061/2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  114. Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 114. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 9

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22/MÜNSING (1. Änderung) und ist deshalb nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Bebauungsplan ist ein Gewerbegebiet festgesetzt.

Basierend auf dem, am 28.02.2019 erteilten Bauvorbescheid, plant der Antragsteller zusätzlich zur bereits bestehenden Bebauung im westlichen Teil des Grundstücks die Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung (9,85 m x 22,70 m / Wandhöhe 5,94 m). Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 20 °. Daraus ergibt sich eine Firsthöhe von 7,58 m.

Das beantragte Vorhaben entspricht im Wesentlichen dem genehmigten Bauvorbescheid. Die Grundfläche wurde geringfügig erhöht.

Die zulässige Wandhöhe (7 m) und die GRZ (0,4) werden eingehalten. Die errechnete GRZ für das Gesamtgrundstück (incl. Bestandsgebäude) beträgt nach den Angaben in den Bauvorlagen 0,36 (statt 0,34 im Vorbescheid).

Wie bereits im Vorbescheidsverfahren, liegt den Bauvorlagen ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung A) Ziff. 4.0 des Bebauungsplans zur Geländehöhe um 0,30 m bei. Der Vorbescheid vom 28.02.2019 enthält bereits eine entsprechende Befreiung nach § 31. Abs. 2 BauGB. Auch die Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung ist im Vorbescheid bereits erteilt worden. Auf die Ausführungen hierzu im Sachvortrag zum Antrag auf Vorbescheid wird verwiesen (behandelt in der Sitzung am 17.07.2018).

Die gesicherte Erschließung ist nachgewiesen. Die erforderlichen zwölf Stellplätze für das Gesamtgrundstück sind nachgewiesen. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 02.10.2019 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Zu der Abweichung von der Festsetzung A) Ziffer 4.0 des Bebauungsplans Nr. 22/MÜNSING (1. Änderung) wird im beantragten Umfang das gemeindliche Einvernehmen ebenfalls erteilt.
  3. Zur beantragten Ausnahme für die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  4. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2019 10:01 Uhr