Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in Degerndorf, Windberg 8 (Fl.Nr. 657/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  115. Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 115. Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 9

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (14 m x 10 m / Wandhöhe 6,54 m). Die überbaute Grundfläche beträgt 140 m², zzgl. Außentreppe (6 m²) und Balkon (9,50 m²). Zusätzlich soll eine Garage (6,2 m x 6,50 m) entstehen. Das Wohnhaus erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30°. Daraus ergibt sich eine Firsthöhe von 9,31 m. Auf der Westseite ist die Errichtung eines Quergiebels vorgesehen. Dieser entspricht nicht den Gestaltungsempfehlungen des Landratsamtes zu Dachaufbauten, da er zu breit ist (max. 1/3 der Hauslänge bzw. 5 m). Die Überschreitung ist jedoch geringfügig.

Das Vorhaben fügt sich sowohl hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung als auch im Hinblick auf die übrigen Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht erkennbar. Die geplante Baumaßnahme hält sich nach den vorliegenden Unterlagen in jeder relevanten Hinsicht noch innerhalb des Rahmens, der sich aus der umliegenden Bebauung herleiten lässt.

Die Erschließung ist gesichert. Für das Vorhaben sind sechs Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Zwei davon befinden sich auf dem nördlichen Nachbargrundstück und sind mit einer Dienstbarkeit dem Baugrundstück zugeordnet. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom Oktober 2019, wird das geme indliche Einvernehmen erteilt.
  2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2019 08:31 Uhr