Sachstandsinformation über die laufenden Förderverfahren zur Breitbanderschließung sowie Beratung und ggf. Beschlussfassung über das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  116. Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 116. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 3

Sachvortrag

Die diesjährigen Bestrebungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sind geprägt von aufwendigen Förderverfahren, im Zuge derer die Gemeinde eine Verbesserung der Versorgung anstrebt. Im Jahr 2018 wurde ein neues Förderverfahren, das Höfeprogramm, gestartet. Ziel war die Versorgung des gesamten Gemeindegebiets mit einer Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s. Wobei davon ausgegangen wird, dass in den Ortsteilen St. Heinrich, Ambach und Degerndorf diese Bandbreiten momentan nicht zuverlässig vorhanden sind. Bei zukünftigen Projekten soll nur noch eine FTTB/H-Technik ausgeführt werden, d. h. eine Versorgung mit Glasfaser bis zum Haus bzw. Grundstück. Für die Erschließung der 330 betroffenen Adressen lag eine Kostenschätzung in Höhe von 4.079.980,00 € vor.

Da im Höfeprogramm eine maximale Fördersumme von 840.000,00 € abrufbar ist, wäre ein sehr hoher Eigenanteil durch die Gemeinde Münsing zu stemmen. Daher schlug das von der Gemeinde beauftragte Beratungsbüro vor, die Maßnahme in drei Lose zu teilen und zusätzlich eine Förderung über den Bund anzustreben. Das Förderprogramm des Bundes hat sich 2018 geändert und ist daher, im Gegensatz zu früher, auch für die Gemeinde Münsing interessant. Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 2. April 2019 entschlossen, diesen Weg zu gehen.

Im Bayerischen Förderprogramm (Höfeprogramm) soll das Verfahren für die Ortsteile St. Heinrich und Ambach weitergeführt werden. Die Ausschreibung ist über das Sommerhalbjahr erfolgt, und es liegen der Gemeinde zwei Angebote vor. Leider liegen die Angebotspreise weit über der Kostenschätzung, und der Eigenanteil der Gemeinde ist beträchtlich. Das heißt, der Gemeinderat muss nun entscheiden, ob unter diesen Umständen das Verfahren weitergeführt wird. Erst dann kann die Förderung beantragt werden. Anhand eines Gutachtens soll zudem festgestellt werden, dass die bisherige Versorgung der Ortsteile über Richtfunk keine sichere Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s darstellt.

Für das Bundesprogramm sollen der Ortsteil Degerndorf (Teilgebiet), kleinere unerschlossene Ortsteile und Gebiete wie z. B. Bruckmaier, Nördliche Seestraße in Ammerland und Ried, Außenbereiche von Münsing, Pischetsried, usw. beantragt werden. Ebenso soll ein Sonderaufruf für die Gewerbegebiete in Münsing und Degerndorf erfolgen. Da das Programm Ende 2019 endet, ist die Gemeinde im Frühsommer in das Verfahren eingestiegen und hat eine Markterkundung durchgeführt. Ein Förderantrag wurde bereits gestellt. Anders als im Bayerischen Höfeprogramm erfolgt erst die Förderzusage und dann werden Angebote bei Netzanbietern eingeholt.

Beide Verfahren sind also noch im Gange und selbst, wenn dann ein Netzanbieter beauftragt wird, kann es aufgrund der momentanen Auftragslage beim Netzausbau noch Jahre dauern, bis eine Umsetzung folgt. Die Gemeindebürger müssen daher leider in den betroffenen Ortsteilen mittelfristig noch mit den vorhandenen Bandbreiten auskommen.

Diskussionsverlauf

Herr Schuster vom Büro Corwese erläutert anhand eines Vortrags den Verfahrensstand im bayerischen Höfeprogramm. Nach Diskussion mit dem Gemeinderat soll folgendermaßen weiter verfahren werden:

  1. Auch wenn das Angebot eines Anbieters, nicht wie in der Ausschreibung gefordert, fristgerecht eingegangen ist, sollen beide Angebote vom Büro Corwese geprüft werden.
  2. Bei beiden Anbietern wird eine Verlängerung der Bindefrist um sechs Monate beantragt.
  3. In Bayern steht ab dem nächsten Jahr ein neues Förderprogramm in Aussicht, bei dem die Schwellenwerte der Bandbreiten als Fördervoraussetzung erhöht werden. Das Höfeprogramm soll erst weitergeführt werden, wenn die Förderbedingungen für das neue Programm feststehen. Dann kann besser beurteilt werden, welches Programm für die Gemeinde zweckmäßiger ist.
  4. Das Büro Corwese wird sich über das weitere Vorgehen mit der Regierung von Oberbayern, als zuständige Förderstelle, abstimmen.

Herr Schuster geht im Anschluss noch auf das Förderprogramm des Bundes ein. Dieses soll, wie beschrieben, weitergeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet das im Diskussionsverlauf beschriebene Vorgehen für die beiden Förderverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2019 08:30 Uhr