Beratung und Beschlussfassung über den Wasserleitungsbau 2020 sowie die Sanierung eines Hochbehälters in Weidenkam und über die Vergabe der zugehörigen Ingenieurleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  116. Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 116. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 5

Sachvortrag

Der Arbeitskreis Trinkwasser empfiehlt dem Gemeinderat, folgende Wasserleitungsbaumaßnahmen im Jahr 2020 durchzuführen:

  1. St. Heinrich Mitte – Neubau einer Hauptleitung
  2. Erneuerung der Wasserleitung in der TÖL 1 (in Ammerland)
  3. Erneuerung der Wasserleitung im Hauserweg / Ecke Degerndorfer Straße
  4. Hochbehälter Weidenkam – Sanierung der Wasserkammern des neueren Behälters

Die Kosten für diese vier Maßnahmen belaufen sich laut Kostenschätzung auf folgende Nettobeträge:
  1.   75.000 €
  2. 171.000 €
  3.   15.000 €
  4. 130.000 €

Das Ingenieurbüro Dr. Blasy – Dr. Øverland hat der Verwaltung zwei Angebote über die Ingenieurleistungen vorgelegt. Die Maßnahmen 1-3 sind im Honorarangebot vom 07.11.2019 enthalten, die Maßnahme 4 im Honorarangebot vom 12.11.2019. Es wurden zwei Honorarangebote vorgelegt, da die Maßnahmen in unterschiedliche Honorarzonen einzustufen sind und die Maßnahmen 1-3 zudem gemeinsam ausgeschrieben werden sollen.

Honorar Maßnahmen 1-3 (Wasserleitungsbau):
Beauftragt werden soll bei der Maßnahme 1 das volle Leistungsbild nach § 43 HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz. Bei den Maßnahmen 2 und 3 werden für die Genehmigungsplanung 3% statt 5% angesetzt. Für die Leistungsphasen 5-9 werden die drei Maßnahmen zu einem Objekt zusammengefasst (gemeinsame Ausschreibung). Die Nebenkosten belaufen sich auf 6 %. Sofern besondere Leistungen erforderlich werden, werden diese nach den bereits bekannten Stundensätzen vergütet.

Es ergeben sich folgende Nettohonorare:
Wasserleitung St. Heinrich Mitte        – LP 1-4 =   5.297,58 €
Wasserleitungen TÖL 1 und Hauserweg        – LP 1-4 =   9.235,90 €
Maßnahmen 1-3        – LP 5-9 = 20.792,73 €
Gesamthonorar Maßnahme 1-3                            35.326,21 €


Honorar Maßnahme 4 (Hochbehälter):
Durch die Vorkenntnisse des Büros werden in den Leistungsphasen 1 und 2 nicht alle Leistungen abgefragt. Daher können die Leistungsphasen 1 und 2 pauschal mit netto 2.500,00 € angeboten werden. Für die Leistungsphasen 3 sowie 5-9 wird das volle Leistungsbild nach § 43 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz beauftragt. Hinzu kommt ein Umbauzuschlag von 30 %. Die örtliche Bauüberwachung wird pauschal mit netto 5.500,00 € angesetzt, die Nebenkosten mit 6 %. Sollten besondere Leistungen erforderlich sein, werden diese nach den bereits bekannten Stundensätzen vergütet.

Das Gesamthonorar für die Maßnahme 4 beträgt netto 25.588,63 €.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Vorschlägen des AK-Trinkwasser zu folgen und die Ingenieurleistungen zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat befürwortet die Vorgehensweise, wie vom Arbeitskreis Trinkwasser empfohlen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, die im Sachvortrag genannten Maßnahmen 1 bis 3 zum Wasserleitungsbau im Jahr 2020 durchzuführen.
  2. Die Sanierung des Hochbehälters in Weidenkam (neuerer Behälter) soll ebenfalls im Jahr 2020 erfolgen.
  3. Das Ingenieurbüro Dr. Blasy – Dr. Øverland wird mit den Ingenieurleistungen für alle vier Maßnahmen beauftragt. Grundlage für die Vergütung sind die beiden Honorarangebote vom 07.11.2019 und 12.11.2019. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Verträge auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2019 08:30 Uhr