Antrag auf Baugenehmigung; Neubau einer Bergehalle mit Ballentrocknung in Münsing, Bachstr. 60 (Fl.Nr. 231)


Daten angezeigt aus Sitzung:  118. Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 118. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 8

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

Im Norden des bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens, östlich der bestehenden Zufahrt,  soll eine neue Bergehalle mit Ballentrocknung (33,25 m x 15,80 m / Wandhöhe 6,90 m / DN 20°) errichtet werden. Es ist ein Satteldach mit Ziegeldeckung geplant. Eine sog. Rundballentrocknung zum Trocknen von Heu soll in die Halle integriert werden. Ziel der Antragsteller ist es, den Betrieb auf BIO umzustellen und im nächsten Zug dann reine Heumilch zu liefern.

Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb i. S. des § 35 Abs. 1 BauGB. An der Privilegierung des Vorhabens bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Zweifel. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen ebenfalls keine Zweifel. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen. Ein positiver Sickertest liegt derzeit nicht vor. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat begrüßt grundsätzlich den Fortbestand des landwirtschaftlichen Betriebs. Fragen aus dem Gemeinderat zu den Betriebsabläufen und zur Art der angesprochenen Rundballentrocknung kann die Verwaltung nicht beantworten.

Beschluss

  1. Zum Bauantrag, nach den Plänen in der Fassung vom 17.12.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Privilegierung gegeben und die gesicherte Erschließung nachgewiesen ist.
  2. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen keine Zweifel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2020 09:28 Uhr