Antrag auf Vorbescheid; Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen in Ambach, Nähe Waldschmidtweg (Fl.Nr. 1456)


Daten angezeigt aus Sitzung:  118. Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 118. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 9

Sachvortrag

Auf das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 25.06.2019 wird verwiesen. Der Antrag wurde ohne gemeindliches Einvernehmen am 12.07.2019 an das Kreisbauamt weitergeleitet. Die Überprüfung dort ergab, dass die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens gem. § 34 BauGB vorliegt und demnach eine Baugenehmigung nicht versagt werden kann. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Schreiben des Kreisbauamtes vom 21.01.2020 (Anhörung) wird verwiesen.

Wie dem Anhörungsschreiben ebenfalls zu entnehmen ist, wurde die Fachkundige Stelle für Wasser und Boden und die Fachstelle für Naturschutz bereits beteiligt. Deren Belange werden in den Vorbescheid aufgenommen und sind im anschließenden Bauantragsverfahren zu beachten. Somit soll der unveränderte Fortbestand des Kugelmühlbaches und der zugehörigen Vegetation sichergestellt werden.

Inwiefern Auflagen im Baugenehmigungsbescheid den unveränderten Fortbestand des Kugelmühlbaches und der zugehörigen Vegetation in geeigneter Weise sicherstellen können, stellt der Gemeinderat infrage.

Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung bei Sach- oder Personenschäden im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen. Der Abstand der geplanten Baukörper zum Kugelmühlbach ist aus Sicht der Gemein de nicht ausreichend um Schäden auszuschließen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat ist erstaunt, dass das Kreisbauamt die beantragte Bebauung in unmittelbarer Nähe des Kugelmühlbaches zulassen möchte. Bilder von der derzeitigen Situation dort zeigen, dass das Grundstück für eine Bebauung nicht geeignet ist. Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben zu einem starken Anstieg des Wassersstands im Bach geführt. Die Bilder sollen der Stellungnahme zum Vorhaben beigefügt werden, damit das Kreisbauamt Kenntnis von der aktuellen Lage erhält.

Aus Sicht des Gemeinderats wäre die Erteilung der Baugenehmigung grob fahrlässig. Neben der zu erwartenden Schäden an Gebäuden und Freiflächen wird der künftig erforderliche Gewässerunterhalt, für den im Übrigen die Gemeinde verantwortlich ist, unnötig erschwert.

Zudem wird die beengte Situation am Waldschmidtweg angesprochen. Inwiefern die wegemäßige Erschließung des Baugrundstücks sichergestellt ist, wird angezweifelt. Auf den Widerspruch des Vorhabens zur Darstellung im Flächennutzungsplan verweist GRin Mair.

Beschluss

  1. Zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom Juni 2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung bei Sach- oder Personenschäden im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen. Der Abstand der geplanten Baukörper zum Kugelmühlbach ist aus Sicht der Gemeinde nicht ausreichend um Schäden auszuschließen.
(Somit ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

Datenstand vom 15.04.2020 09:28 Uhr