Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zehrgeldes für die Kommunalwahl 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  118. Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 118. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 12

Sachvortrag

Wie üblich muss auch bei der Kommunalwahl 2020 am 15.03.2020 auf Wahlhelfer zurückgegriffen werden, um die Arbeit in den neun Wahllokalen ordnungsgemäß durchführen zu können.
Bei der Berufung als Wahlhelfer handelt es sich um ein Ehrenamt, welches nicht vergütet wird. Um den finanziellen Mehraufwand (Verpflegung, Fahrtkosten) der Helfer auszugleichen, wird üblicherweise als Aufwandserstattung ein sog. „Zehrgeld“ gewährt.

Beschluss

Bei der Kommunalwahl 2020 wird für ehrenamtliche Wahlhelfer der neun Wahllokale ein Zehrgeld in Höhe von 50,00 € gewährt.


Bei einer evtl. Stichwahl wird für ehrenamtliche Wahlhelfer der neun Wahllokale ein Zehrgeld in Höhe von 30,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2020 09:28 Uhr