Antrag auf Baugenehmigung; Herstellung von temporären Bus-Stellplätzen in Degerndorf, Angerbreite (Fl.Nrn. 363/5 u. 363/4)


Daten angezeigt aus Sitzung:  120. Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 120. Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 10

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist der Grundstücksteil als Gewerbegebiet dargestellt.

Wie in der Sitzung des Gemeinderats vom 12.11.2019 bereits angekündigt, beabsichtigt der Antragsteller die Errichtung von drei Bus-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 363/5 und 353/4, westlich der Kreisstraße TÖL 20 (Angerbreite) befristet für 24 Monate. Wie den Bauvorlagen zu entnehmen ist, sollen Zufahrt, Wendeplatz und Stellplätze als Kiesfläche hergestellt werden.

Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wurde durch das Büro U-Plan in Mooseurach durchgeführt. Die naturschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen sind im Freiflächengestaltungsplan dargestellt.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine befristete Baugenehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben vorstellbar. Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt, wenn sichergestellt werden kann, dass die Bus-Stellplätze samt Wendeplatz und Zufahrt nach Ablauf von 24 Monaten vollständig zurückgebaut werden.

Die Erschließung ist gesichert.

Im weiteren Genehmigungsverfahren sind die Untere Naturschutzbehörde und, wegen der Anbauverbotszone,  das Staatliche Bauamt in Weilheim zu beteiligen.

Diskussionsverlauf

Der Umfang der in den Bauvorlagen dargestellten befestigten Flächen wird kritisiert. Eine negative Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes wird durch das Vorhaben ausgelöst.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 11.02.2020, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Es ist in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Bus-Stellplätze samt Wendeplatz und Zufahrt nach Ablauf der Baugenehmigung in zwei Jahren vollständig zurückgebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Datenstand vom 22.04.2020 09:42 Uhr