Vorlage der Haushaltsrechnung 2019 nach Rechnungslegung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO und § 79 Abs. 3 KommHV


Daten angezeigt aus Sitzung:  122. Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 122. Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 7

Sachvortrag

Vom Rechenschaftsbericht hat der Gemeinderat über das Ratsinformationssystem Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Grasl gibt dem Gemeinderat einen kurzen Überblick über das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2019 und geht kurz auf die Zusammenfassung des Rechenschaftsberichtes 2019 ein. Hierbei verweist er auf die wichtigsten Eckdaten. Das vorliegende Ergebnis ist zum wiederholten Male als sehr erfreulich zu werten. Bei dieser Gelegenheit bedankt er sich bei der Finanzverwaltung für die gute Arbeit und der vorausschauenden Planung.

GR Ramerth bedankt sich ebenfalls beim Kämmerer und der gesamten Verwaltung für die sorgfältige Vorarbeit und bestätigt gegenüber dem Gremium , dass all seine Fragen zur Haushaltsrechnung bereits im Vorfeld der Sitzung beantwortet wurden. Sodann ergeht folgender Beschluss:

Beschluss

Die vom Ersten Bürgermeister vorgelegte Haushaltsrechnung für das Jahr 2019 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung übergeben. Bei der Prüfung ist nach Art. 102 GO zu verfahren. Über das Ergebnis ist gemäß Art. 103 GO eine Niederschrift aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2020 22:50 Uhr