Erlass der Haushaltssatzung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  122. Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 122. Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 8

Sachvortrag

Zunächst verweist Bürgermeister Grasl auf die umfangreichen Unterlagen die mit der Sitzungsladung den Gemeinderäten zugegangen sind. Die sorgfältig ermittelten Zahlen des Haushaltsentwurfs sind vom Kämmerer im Vorbericht allgemein verständlich erläutert. Die Auswirkungen der Corona-Krise können derzeit nicht abgesehen werden. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Haushaltsansätze auf dem derzeitigen Kenntnisstand beruhen.

Einzelne Fragen zum Haushaltsentwurf für 2020 wurden vom Kämmerer bereits im Vorfeld der Sitzung beantwortet.

In seinen weiteren Ausführungen zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung merkt Bürgermeister Grasl an, dass hinter den nüchternen Zahlen zum einen erfreuliche Bilanzen und abgeschlossene Maßnahmen stehen und zum anderen die Entwicklung der Gemeinde für 2020 und die Folgejahre widerspiegeln.

Da die Amtszeit in Kürze zu Ende geht, stellt der Bürgermeister fest, dass Gemeinderat und Verwaltung sehr viel geschafft haben und zahlreiche Maßnahmen und Projekte abgeschlossen wurden. Vom sozialen Wohnungsbau über ein neues Heizwerk für die Nahwärmeheizung bis zu einem neuen Vereinsheim für Degerndorf. Zudem wurde die Wasserversorgung optimiert, sichere Gehwege hergestellt, Feuerwehrhäuser gebaut oder erweitert und drei neue Feuerwehrfahrzeuge angeschafft.

Viele Projekte und Maßnahmen, wie z. B. der Hochwasserschutz für Ammerland und Degerndorf oder das neue Bürgerhaus mit Rathaus und Saal warten aber auch noch auf Umsetzung. Selbstverständlich muss vor dem Hintergrund der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung die Größenordnung des Bürgerhauses noch einmal auf den Prüfstand. Dass die Planung auf einem öffentlich geförderten Realisierungswettbewerb basiert, muss hier ebenfalls Berücksichtigung finden. Trotz robuster Finanzkraft, wie es in der Schlussbemerkung zum Vorbericht steht, muss die Gemeinde auch künftig handlungsfähig bleiben.

Es ist davon auszugehen, dass die Einnahmen bei der Gewerbesteuer sowie bei der Einkommensteuerbeteiligung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise deutlich geringer ausfallen werden. Der Ansatz bei der Gewerbesteuer wurde um 700.000 € gekürzt. Die Auswirkungen werden aber auch in den kommenden Jahren noch zu spüren sein. Die Gemeinde benötigt deshalb unbedingt rentierliche Baumaßnahmen, wie z. B. eigene Mietobjekte, die fortwährend Einnahmen gewährleisten.

Im Jahr 2019 konnten knapp 1,8 Mio. Euro der Rücklage zugeführt werden. Die Ausgangslage ist deshalb trotzdem positiv zu bewerten.

Bürgermeister Grasl möchte noch stärker den Blick auf das soziale Miteinander richten. Dazu zählt die Kinderbetreuung, die Schule, die Begegnung der Senioren, die Nachbarschaftshilfe und die Netzwerke der Vereine und Pfarrgemeinden. In einigen Bereichen wird es in Zukunft nicht ohne professionelle Unterstützung oder Trägerschaft weitergehen. Als großen Erfolg dieser Amtszeit ist hier der Helferkreis Asyl, das Projekt Familienpaten und der Mittagstisch zu erwähnen, das alles ist aus Eigeninitiative entstanden.

Am Ende seiner Haushaltsrede bedankt sich der Bürgermeister bei den Gemeinderatsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit in der nun zu Ende gehenden Amtszeit. Der neugewählte Gemeinderat muss im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben noch mehr Prioritäten setzen. Hierfür soll baldmöglichst eine Klausurtagung durchgeführt werden.

Auch GR Ramerth dankt dem Kämmerer und der gesamten Verwaltung für die sehr gute Zuarbeit. Aus seiner Sicht sind die regelmäßig eingesetzten beträchtlichen Finanzmittel für die Infrastruktur sehr gut investiert. Dies gilt im Speziellen für die Wasser- und Breitbandversorgung. Im Gegensatz hierzu ist die Sanierung der gemeindlichen Straßen etwas zu kurz gekommen.

GRin Mair verweist auf die hohen Ausgabenansätze im Haushalt und im Finanzplan für das Bürgerhaus Münsing für Neubau und Unterhalt. Sie bittet den Kämmerer um eine Prognose zur Gesamtfinanzierung und zur Bewirtschaftung.

Bürgermeister und Kämmerer erläutern kurz die haushalts- und kommunalrechtlichen Vorgaben. In der mittelfristigen Finanzplanung sind die kommenden fünf Jahre abgebildet. Grundlage ist das Investitionsprogramm. Finanzplan und Investitionsprogramm sind jährlich der Entwicklung anzupassen. Der Kämmerer verweist ergänzend auf die von der Regierung in Aussicht gestellten Fördermittel und die steuerrechtlichen Möglichkeiten, die einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) zur Verfügung stehen. Sowohl die Tiefgarage als auch der Bürgersaal können vermutlich als BgA bewirtschaftet werden. Daraus folgt, dass für diese Teile die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Es ist zudem nicht abwegig, dass die Preisentwicklung aufgrund der Auswirkungen der aktuellen Krise auf die Wirtschaft für geringere Baukosten als derzeit angesetzt sorgt. Die Ansätze sind nach derzeitigem Kenntnisstand ermittelt worden. Die Folgen der Krise auf die Finanzlage der Gemeinde und daraus folgende künftige Entwicklungen sind natürlich für niemanden bis ins Detail vorhersehbar.

Auch aus diesen Überlegungen heraus ist es dringend geboten zeitnah Prioritäten zumindest für die nächsten sechs Jahre festzulegen. Hier stellt sich natürlich die Frage, welche finanziellen Spielräume hat die Gemeinde in der Zukunft. Dass hier politische Entscheidungen herbeizuführen sind, ist selbstverständlich. Zudem sollte sich eine Arbeitsgruppe rechtzeitig ganz konkret mit den Fragen zur Bewirtschaftung des Bürgerhauses befassen.

Diskussionsverlauf

Dem Antrag zur Geschäftsordnung von GR Ramerth auf Abstimmung wird mit 17 : 0 Stimmen stattgegeben.

Beschluss

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben mit        11.282.300 €        und im

Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        5.411.600 €        ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe        (A)        280 v.H.
       b) für die Grundstücke        (B)        290 v.H.

2. Gewerbesteuer                        320 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2020 22:50 Uhr