Tempo 30 in der Hauptstraße in Münsing; Antrag der Bürgerliste auf Grundlage des Lärmschutzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  122. Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 122. Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 10

Sachvortrag

Die Bürgerliste hat mit Unterstützung von GR Schreiner (SPD) mit Antrag vom 10.02.2020 die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Hauptstraße in Münsing (St 2065 / 2371) gefordert (siehe Anlage). Die Bewertung der Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung der Staatsstraße soll auf Grund der bestehenden Lärmimmissionen sowie unter Aspekten der Verkehrssicherheit erfolgen.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 10.12.2019 freiberufliche Leistungen zur Erstellung einer Wirkungs- und Machbarkeitsanalyse zu Verkehrsentlastungen in der Gemeinde Münsing an das Fachbüro Modus Consult Ulm GmbH vergeben. Die Verwaltung hat dieses Fachbüro um eine Stellungnahme zum vorliegenden Antrag auf Einführung einer innerörtlichen Geschwindigkeistbeschränkung gebeten. Diese Stellungnahme wurde dem Gemeinderat mit der Sitzungsladung zur Kenntnis gegeben.

Wie dieser Stellungnahme zu entnehmen ist, sind zunächst verlässliche und belastbare Verkehrsdaten erforderlich. Hierzu ist angedacht, mittels Videodetektion über 24 Stunden an maßgebenden Knotenpunkten entlang der St 2065 / 2371 alle Verkehrsteilnehmer an einem normalen Werktag zu erfassen und getrennt nach den Fahrzeugarten auszuwerten. Auf Basis dieser Verkehrsdaten ist zunächst eine Aussage über die tägliche Gesamtverkehrsmenge sowie die maßgebende Belastung zur morgendlichen als auch zur abendlichen Spitzenstunde möglich. Mittels dieser Daten werden die aktuellen Lärmindizes berechnet und eventuell notwendige, lärmmindernde Maßnahmen erarbeitet und diskutiert.

Für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Verkehrslenkung, Verkehrsverbote o. ä.) an bestehenden Straßen ist die Lärmschutz-Richtlinie-StV maßgebend. Es liegt im Ermessen der zuständigen Verkehrsbehörde bei Überschreitung folgender Werte

  • LDay: 72 dB(A)
  • LNight: 62 dB(A)

Lärmschutzmaßnahmen anzuordnen. Zuständige Verkehrsbehörde ist die untere Verkehrsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.

Aktuell liegen für die Gemeinde Münsing keine berechneten Lärmindizes vor. Zudem besitzt die St 2065 / 2371 eine regionale bzw. nahräumige Verbindungsfunktion. Bei Straßen dieser Kategorie ist es das Ziel, durch eindeutige Charakteristiken die jeweilige Netzfunktion widerzuspiegeln und dadurch die Verkehrsqualität sowie Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zu diesen Charakteristiken zählt neben einer sicheren Führung der Verkehrsteilnehmer am Knotenpunkt auch das Befahren mit einer angemessenen Geschwindigkeit.

Aktuelle Verkehrszahlen werden im Rahmen der bereits oben erwähnten Verkehrsuntersuchung im Frühling/Sommer 2021 erhoben. Für eine erste Vorbewertung der Lärmbelastung reicht es aus, die maßgebenden Knotenpunkte entlang der St 2065 / 2371 vorab zu erfassen. Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Corona-Virus, der damit einhergehenden Ausgangsbeschränkung und der daraus resultierenden verminderten Verkehrsmenge wird diese Vorab-Zählung jedoch voraussichtlich erst im Herbst 2020 möglich sein.

Diskussionsverlauf

GRin Scriba und GR Schreiner erläutern noch einmal kurz ihren Antrag und bekräftigen ihre Forderung zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Hauptstraße. Der Gemeinderat sollte ein politisches Zeichen setzen, fordert GR Prof. Dr. Richter-Turtur, um den Entscheidungsprozess bei den zuständigen Stellen zu beschleunigen. Auch die Möglichkeiten für Querungshilfen an den kritischen Stellen der Hauptstraße sollten aus seiner Sicht zeitnah geprüft werden.

Beschluss

  1. Auf der Grundlage der Verkehrsdaten, die sich aus der Vorab-Zählung ergeben, sollen gestalterische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Ortsdurchfahrten erarbeitet und zur Diskussion gestellt werden.
  2. Auch die Lärmsituation ist auf Grundlage dieser belastbaren Daten zu beurteilen.
  3. Die Entscheidung über den vorliegenden Antrag wird solange zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2020 22:50 Uhr