Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Ateliergebäude, Tiefgarage und Glasverbindungsbau in Ambach, Seeleitn 60 (Fl.Nr. 1348); Bericht über die Klageerhebung wegen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens


Daten angezeigt aus Sitzung:  122. Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 122. Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 12

Sachvortrag

Wie wir dem Gemeinderat in der Sitzung am 18.02.2020 bereits zur Kenntnis gegeben haben, hat das Kreisbauamt den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Ateliergebäude, Tiefgarage und Glasverbindungsbau in Ambach, Seeleitn 60 (Fl.Nr. 1348) mit Datum vom 05.02.2020 die Baugenehmigung erteilt und gleichzeitig das fehlende gemeindliche Einvernehmen ersetzt.

Mit Schreiben vom 06.03.2020 haben die Gemeinderätinnen Mair und Scriba die Verwaltung gebeten, die Frage inwiefern gegen die Baugenehmigung geklagt werden soll, dem Gremium zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Auf das beigefügte Schreiben wird verwiesen.

Rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist wurde am 09.03.2020 beim Verwaltungsgericht München Klage gegen die Baugenehmigung erhoben. Dies geschah lediglich fristwahrend, eine Klageb egründung ist ggf. noch nachzureichen.

Rechtsanwalt Michael Brey von der Kanzlei Seufert in München hat mit Schreiben vom 08.04.2020 die Sach- und Rechtslage sowie die sich daraus ergebenden Optionen für das weitere Vorgehen erläutert. Zusammenfassend hat er festgestellt, dass die eingereichte Klage, bei überschaubarem Kostenrisiko für die Gemeinde, durchaus erfolgsversprechend ist und im Falle des Obsiegens zur Verhinderung städteplanerisch nachteiliger Entwicklungen beitragen kann.

Beschluss

Die Klage gegen die Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Ateliergebäude, Tiefgarage und Glasverbindungsbau in Ambach, Seeleitn 60 wird aufrechterhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.05.2020 22:50 Uhr