Antrag der Grünen zur Geschäftsordnung; Einwohnerfragerunde


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 8.1

Sachvortrag

Mit Antrag vom 07.05.2020 regen die Gemeinderatsmitglieder Christine Mair, Anja Ruhdorfer, Prof. Dr. Matthias Richter-Turtur und der Kreisrat Klaus Mair die Ergänzung des § 25 der Geschäftsordnung um eine Einwohnerfragerunde an. Auf den Antrag wird verwiesen.

Nach eingehender Prüfung des Antrages und einer Umfrage bei den Landkreisgemeinden sowie im Landratsamt gibt die Verwaltung folgendes zu bedenken:

Zunächst zur kommunalrechtlichen Auffassung des Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde:

„Bürgerfragestunden während der Sitzung, die Bestandteil der Tagesordnung sind, sieht die Gemeindeordnung nicht vor. Gleiches gilt auch für den Kreistag.

Beschließt der Gemeinderat eine evtl. zeitlich begrenzte Fragestunde, so ist dies rechtssicher nur vor Beginn der Sitzung oder eventuell nach der öffentlichen Sitzung möglich.

Es ist darauf zu achten, dass die Fragestunde nicht fließend in die Sitzung übergeht, sondern eine gebührende Pause erkennbar ist.“

Der erste Bürgermeister und die Verwaltung sind täglich für Fragen mit Terminvereinbarung persönlich, per Mail und telefonisch erreichbar. Es gibt keine Begrenzung auf bestimmte Tage. Antworten auf Anfragen erfolgen zeitnah. Die Öffentlichkeitsarbeit speziell im Mitteilungsblatt bezieht sich in einem eigenen kommunalen Teil vorne auf Beschlüsse, die in nicht öffentlicher Sitzung gefasst wurden und für deren Geheimhaltung die Gründe weggefallen sind. Ein Amtsblatt unterhält die Gemeinde nicht. E s werden alle Bekanntmachungen an den amtlichen Tafeln, wie vom Gemeinderat nach wie vor gewünscht und erst am 5. Mai bestätigt, vorschriftsmäßig veröffentlicht (ortsüblich). Zusätzlich arbeitet der Bürgermeister proaktiv mit eigenen Pressemitteilungen.

Bürger oder Planer erhalten in Münsing vom Gemeinderat seit jeher per Beschluss in der Regel das Wort, wenn dies für diesen Tagesordnungspunkt sachdienlich ist (Bauanträge).

Der Antrag der Grünen in der Formulierung des Abs. 3 geht vor Eröffnung der Sitzung von dieser Einwohnerfragestunde aus, führt aber in Satz 3 aus, diese Fragerunde sei Bestandteil der öffentlichen Sitzung. Dies bedeutet eine Präsenz des Gemeinderates um 19.10 Uhr, sollten die Sitzungen um 19.30 Uhr beginnen. Ober es wird dieses Zeitfenster nach Schluss der Tagesordnung vor dem internen Teil festgelegt.

Dass der Bürgermeister die Fragestunde beenden kann, ergibt sich schon aus seiner Funktion als Verantwortlicher für den Geschäftsgang nach Art. 45 ff. der GO und bedarf in einer GeschO keiner Wiederholung. Eine Zuleitung der Fragen drei Arbeitstage vor der Sitzung erscheint eher theoretisch und erfolgt auch in den anderen Kommunen nicht. Dies würde auch nicht zur im Antrag zitierten Vereinfachung der Arbeit führen, da die Verwaltung zusätzlich zur Bewältigung der Tagesordnung noch weitere Punkte aufzubereiten hat.

Der Antrag wurde im Vorfeld der Sitzung zurückgenommen. Eine Beratung und Beschlussfassung erfolgt deshalb nicht.

Datenstand vom 18.06.2020 13:16 Uhr