Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges "Gehweg am Bergkramer Hof"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 12

Sachvortrag

Mit Beschluss vom 05.02.2019 hat der Gemeinderat die Absicht der Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges „Gehweg am Bergkramer Hof“ erklärt, da der Weg seine Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Straße ist im Bestandsverzeichnis für die beschränkt-öffentlichen Wege unter Blatt Nr. 1 erfasst und trägt die Straßenzugnummer 1.

Die Einziehung war drei Monate vorher anzukündigen. Nachdem innerhalb der Frist keine Einwände zur Einziehung eingingen, kann die Einziehung des Weges erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges „Gehweg am Bergkramer Hof“ gem. Art. 8 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2020 13:16 Uhr