Beratung und Beschlussfassung über die Austauschplanung zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen (Vorbescheid) in Ambach, Pilotyweg 3 und 5 (Fl.Nr. 1456)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 11

Sachvortrag

Auf das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 25.06.2019 und 04.02.2020 wird verwiesen. Der Antrag wurde ohne gemeindliches Einvernehmen am 14.02.2020 an das Kreisbauamt weitergeleitet.

Die Verwaltung erinnert nochmal an das Ergebnis der baurechtlichen Prüfung beim Kreisbauamt. Dort wurde festgestellt, dass die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens gem. § 34 BauGB vorliegt und demnach eine Baugenehmigung nicht versagt werden kann. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Schreiben des Kreisbauamtes vom 21.01.2020 (Anhörung) wird erneut verwiesen (siehe Anlage).

In der Stellungnahme der fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft wird u. a. auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der Lage zum Kugelmühlbach ein potentielles Restrisiko vorhanden bleibt, dem aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht wirksam mit Auflagen begegnet werden kann. Dieses Restrisiko ist vom Bauherrn zu tragen.

Wie der nun vorliegenden Austauschplanung zu entnehmen ist, wurde der Abstand der Gebäude zum Kugelmühlbach etwas vergrößert. Der Abstand der Baukörper zur Bachoberkante beträgt an der engsten Stelle 5 m.

Der Gemeinderat ist jedoch weiterhin der Ansicht, dass das Grundstück für eine Bebauung aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht geeignet ist.

Sollte es dennoch zu einer Baugenehmigung kommen, sollte der Gewässerunterhalt im Bereich des Baugrundstücks dauerhaft auf den Eigentümer übertragen werden. Der Gewässerunterhalt wird ggf. durch das Bauvorhaben deutlich erschwert und somit deutlich aufwändiger. Dies wirkt sich zudem auf die Kosten für notwendige Unterhaltungsmaßnahmen am Bach aus.

Diskussionsverlauf

Laut GR Strauß ist bei Erteilung einer Baugenehmigung bei entsprechenden Starkregenereignissen von erheblichen Schäden am Gebäude und am Grundstück auszugehen. Diese Ereignisse werden künftig leider häufiger auftreten.

Beschluss

  1. Zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom Mai 2020 (Austauschplanung), kann das gemeindliche Einvernehmen weiterhin nicht erteilt werden.
  2. Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung bei Sach- oder Personenschäden im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen. Der Abstand der geplanten Baukörper zum Kugelmühlbach ist aus Sicht der Gemeinde nicht ausreichend,  um Schäden auszuschließen.
  3. Ggf. sollte der Gewässerunterhalt im Bereich des Baugrundstücks in geeigneter Weise dauerhaft auf den Grundstückseigentümer übertragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2020 08:38 Uhr