Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistungen für den Bau einer neuen Wasserleitung im östlichen Teil der Bachstraße in Münsing sowie die Sanierung der zugehörigen Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 5

Sachvortrag

Der Arbeitskreis Trinkwasser hat sich in seiner Sitzung Ende 2021 darauf verständigt, dass als eine der nächsten Maßnahmen zum Wasserleitungsbau die Hauptleitung im östlichen Bereich der Bachstraße sowie in einem Teilstück entlang des Lindenweges erneuert werden soll. In seiner Sitzung vom 05.04.2022 schlug der Arbeitskreis vor, mit dem Bau erst 2023 zu beginnen. Vorher ist eine gründliche Planung erforderlich, die evtl. eine Komplettsanierung der Bachstraße mit einschließt. Weitere Erschließungsmaßnahmen, z. B. Breitbandversorgung und evtl. eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung sollen in diese Überlegungen mit einfließen.

Das Ingenieurbüro Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH wurde daher vom Arbeitskreis gebeten, zusätzlich zum Honorarangebot für den Wasserleitungsbau vom 07.03.2022 ein Honorarangebot für den Straßenbau vorzulegen. Das Büro ist der Bitte nachgekommen.

1. Honorar Wasserleitungsbau:
Die Baumaßnahme entspricht gem. Anlage 12, Ziffer 12.1 einem Ingenieurbauwerk der Honorarzone II der HOAI 2021. Angeboten wird der Basiswert (früher Mindestsatz). Das Büro soll, bis auf einige Teilleistungen in der Leistungsphase 2, das gesamte Leistungsbild nach § 43 HOAI 2021 erbringen. Zudem soll das Büro die örtliche Bauüberwachung erbringen, die mit 2,9 % der anrechenbaren Kosten veranschlagt wird. Dabei handelt es ich um einen üblichen Satz für derartige Maßnahmen. Die Nebenkosten werden mit 6 % angeboten.

Bei geschätzten, anrechenbaren Kosten in Höhe von 212.000,00 € netto, ergibt sich ein Gesamthonorar in Höhe von 28.075,98 € netto. Abgerechnet wird auf Basis der Kostenberechnung.

Sofern besondere Leistungen benötigt werden, sollen diese nach Zeitaufwand vergütet werden. Die angebotenen Stundensätze sind angemessen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH, Zweigstelle Baldham, mit den Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI 2021 für den Wasserleitungsbau zu beauftragen.


2. Honorar Straßenbau:
Angeboten wird für diese Leistungen der Basishonorarsatz der HOAI 2021 zzgl. 50 % (früher Mittelsatz). Für diese Maßnahme sollen die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 gem. § 47 HOAI 2021 in vollem Umfang erbracht werden. Die Sätze für die örtliche Bauüberwachung und die Nebenkosten betragen 2,9 % bzw. 6 %.

Als besondere Leistung wird eine Vermessung benötigt. Das Honorar hierfür wird nach Zeitaufwand vergütet. Sofern weitere besondere Leistungen benötigt werden, werden diese ebenfalls nach Zeitaufwand vergütet. Die angebotenen Stundensätze sind angemessen.



Bei geschätzten, anrechenbaren Kosten in Höhe von 125.000,00 € netto, ergibt sich ein Gesamthonorar (incl. des geschätzten Aufwands für die Vermessung) in Höhe von 21.556,85 € netto. Abgerechnet wird auf Basis der Kostenberechnung.

Die Verwaltung schlägt vor, die Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH, Zweigstelle Baldham, auch mit den Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI 2021 für den Straßenbau in der Bachstraße zu beauftragen.

Beschluss

Zu 1. Der Gemeinderat vergibt die Ingenieurleistungen für den Wasserleitungsbau in der östlichen Bachstraße und einem Teil entlang des Lindenweges an das Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH.

Zu 2. Der Gemeinderat vergibt die Ingenieurleistungen für den Straßenbau in der östlichen Bachstraße an das Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2022 18:54 Uhr