Auf die Anlage wird verwiesen. Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit ca. 2,5 MW auf dem Grundstück Fl.Nr. 225, Gem. Münsing. Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und hat eine Größe von 2,7 ha. Die Anschlussstelle Wolfratshausen/Münsing der BAB 95 ist ca. 200 m entfernt.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, erfordert generell eine gemeindliche Bauleitplanung. D.h., grundsätzlich ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Bei der Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen und gesetzlich notwendigen Ausgleichsflächen sind insbesondere die Belange der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist auch bei PV-Freiflächenanlagen eine Umweltprüfung durchzuführen.
Diese formlose Anfrage wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 08.03.2022 zur Kenntnis gegeben. Eine Beschlussfassung erfolgte seinerzeit nicht. Jedoch wurde ein „Standortkonzept“ gefordert, um nach eindeutigen und nachvollziehbaren fachlichen Kriterien geeignete Bereiche bzw. mögliche Standorte innerhalb des Gemeindegebiets festlegen zu können.
In der Sitzung des Gemeinderats am 17.05.2022 wurden Leitlinien zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Münsing beschlossen. Die hier im Abschnitt Handlungsleitfaden beschriebenen Parameter, die als Entscheidungsgrundlage für die Standortwahl dienen sollen, werden vom Vorhabenträger wie folgt bewertet:
Orts- und Landschaftsbild sowie Einsichtigkeit:
Wie bereits in unserem Februar-Schreiben aufgeführt, halten wir den Standort, aufgrund des entsprechenden Abstands zur nächsten Wohnbebauung (siehe auch separater Punkt Siedlungsentwicklung) sowie somit eingeschränkter Einsehbarkeit, für gut geeignet.
Darüber hinaus ist die Fläche mit 2,7 ha. nicht „überdimensioniert“ und somit nicht prägend für das Orts- und Landschaftsbild.
Auch der im Osten der Fläche angrenzende Wald wird die Wahrnehmbarkeit der Freiflächen-Photovoltaikanlage entsprechend verringern.
Schutzgebiete und Naturhaushalt:
Das Grundstück befindet sich nicht in einem naturschutzfachlichen besonders wertvollen Gebiet, z.B. werden Naturpark, Landschafts- oder Vogelschutzgebiete sowie geschützte Biotope nicht tangiert.
Biodiversität:
Diverse Studien belegen, dass durch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage die Biodiversität erhöht wird.
In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird sowohl ein ggf. erforderlicher Sichtschutz durch Strauch- und Heckenpflanzung sowie die Eingrünung innerhalb des eingezäunten Bereiches mit entsprechenden heimischen Gräsern etc. abgesprochen.
Durch die extensive Bewirtschaftung der Fläche (max. zwei-malige Mahd ab Juli) sowie dem vollständigen Verzicht auf Düngemittel etc. ergibt sich hier eine sehr gute Konstellation zur Ausbreitung von Flora und Fauna und trägt somit zum Erhalt der Artenvielfalt bei.
Gute Erfahrungen haben wir auch mit der Beweidung durch Schafe gemacht. Sollte ein Schäfer hier Interesse haben, so sind wir gerne zur Zusammenarbeit bereit.
Vorbelastung:
Die Fläche befindet sich mit einem Abstand von 150-180 Metern im Nahbereich der Autobahn A95. Dadurch fällt ein Teil des Grundstücks in den im EEG beschriebenen „200-Meter-Förderbereich entlang von Auto- und Eisenbahnen“.
Unabhängig davon hat der Freistaat Bayern von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und u.a. auch das Gemeindegebiet Münsing als sog. „benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet“ ausgewiesen. In diesen Gebieten besteht die Möglichkeit mit Acker- und Grünlandflächen ebenfalls eine EEG-Förderung über die Bundesnetzagentur zu erhalten.
Siedlungsentwicklung und Abstand zur Wohnbebauung:
Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt ca. 450 Meter (Aussiedlerhof Bachstraße).
Bis zum östlichen Ortsrand von Münsing sind es ca. 770 Meter.
Somit befindet sich die Fläche nicht im Nahbereich von Siedlungen und steht der weiteren Siedlungsentwicklung im Wohnbaubereich nicht im Wege.
Bürgerbeteiligungsmodell:
Zur Steigerung der Akzeptanz vor Ort und der Wertschöpfung innerhalb der Region ist ein Bürgerbeteiligungsmodell für uns denkbar und wurde bereits mehrfach umgesetzt.