Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterhauses mit Altenteilerwohnung, zwei Ferienwohnungen und einer PKW-Garage in Münsing, Biberweg (Fl.Nr. 2054)


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 10

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19/MÜNSING (Freiraum nördlich von Münsing). Im Bebauungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Zudem setzt der Bebauungsplan eine Bauzone für die Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe fest.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses (17,99 m x 13 m), Wandhöhe: 6,76 m, Firsthöhe: 9,65 m), mit Altenteilerwohnung, zwei Ferienwohnungen und einer Garage (6,50 x 12,72 m) südlich des bestehenden Stallgebäudes. Das Gebäude erhält ein Satteldach (Dachneigung 24º); ein Quergiebel ist geplant.

Das Vorhaben dient vermutlich einem landwirtschaftlichen Betrieb i. S. des § 35 Abs. 1 BauGB. Es wird davon ausgegangen, dass das Vorhaben dem Betrieb zugeordnet und die Privilegierung gegeben ist. Im weiteren Genehmigungsverfahren wird das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach Anforderung des Kreisbauamtes hierzu Stellung nehmen.

An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen keine Zweifel. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Nach den vorliegenden Plänen befindet sich das Bauvorhaben innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Bauzone. Somit entspricht es den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf Schmutz- und Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert.

Es sind acht Stellplätze erforderlich und nachgewiesen.

Beschluss

  1. Zum Bauantrag, nach den Plänen in der Fassung vom 09.06.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Privilegierung gegeben ist und die gesicherte Erschließung nachgewiesen ist.
  2. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen keine Zweifel.
  3. Die Nutzung der Ferienwohnungen für touristische Zwecke (Urlaub auf dem Bauernhof) ist dinglich abzusichern.
(GR Schurz gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2022 18:54 Uhr