Antrag auf Baugenehmigung; Bau einer Betriebsleiterwohnung in Holzhausen, Brunnenstraße 1 (Fl.Nr.29)


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 11

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt.

Aus den Bauvorlagen zum Bauantrag ist ersichtlich, dass im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes eine dritte Wohneinheit für den Betriebsleiter (Wohnfläche 229 m²) errichtet werden soll. Hierfür muss das Dach um 1,78 m angehoben werden. Die maximale Wandhöhe beträgt max. 7,86 m, die neue Firsthöhe 12,70 m. Die überbaute Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt unverändert 287m², die Dachneigung beträgt 30 °. Auf Dachaufbauten wird verzichtet.

Die Bestandsgebäude im näheren Umgriff des Baugrundstücks haben nach den vorgelegten Planunterlagen Wandhöhen bis zu 8 m. Die Firsthöhen erreichen Werte bis max. 12,15 m. Auf die Ausführungen des Architekten zur Gebäudehöhe in der E-Mail vom 06.07.2022 wird verwiesen.

Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gerade noch in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch im Hinblick auf die übrigen Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die geplante Baumaßnahme hält sich nach den vorliegenden Unterlagen in jeder relevanten Hinsicht noch innerhalb des Rahmens, der sich aus der umliegenden Bebauung herleiten lässt.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist weiterhin gesichert. Durch das Vorhaben ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen.

Es sind insgesamt 14 Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen werden 16 Stellplätze. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Auf die Pflichten in Art. 48 Abs. 1 BayBO zum barrierefreien Bauen wird verwiesen.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 13.05.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2022 18:54 Uhr