Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Planungsleistungen für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung von Bebauungsplänen für zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Münsing bzw. in Degerndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 8

Sachvortrag

a) Das Büro Terrabiota, Starnberg, hat der Gemeinde mit Schreiben vom 18.07.2022 ein Honorarangebot für die Erstellung der Bauleitplanung, zur Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Flurstück Nr. 225 östlich von Münsing, vorgelegt. Das Angebot umfasst zusätzlich die hierfür erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Münsing. Der Umgriff der Planung beläuft sich auf ca. 2,7 ha. Die Planung wird in Anlehnung an die HOAI, §§ 21 und 29, Honorarzone I Basissatz angeboten. Bei einer gemeinsamen Beauftragung von Bebauungsplan und Grünordnungsplan werden ca. 30 % Nachlass auf das Honorar für die Grünordnungsplanung gewährt. Aufgrund der mittleren Bedeutung des Grundstücks für das Landschaftsbild wird der Umweltbericht mit 1.500 € netto angeboten.

Bei einer gleichzeitigen Beauftragung mit der Bauleitplanung für die Freiflächen-Photovoltaikanlage im Nordwesten von Degerndorf werden 25 % Nachlass gewährt, so dass sich das Bruttohonorar auf 18.935,28 € beläuft.

In den darin enthaltenen Nebenkosten (4 %) sind alle bürointernen Kosten sowie alle Fahrtkosten zum Planungsgebiet sowie zu drei Terminen enthalten.

Zusätzliche Termine werden zu folgenden Stundensätzen abgerechnet:

Geschäftsführer        100 €
Mitarbeiter         85 €

Vor der schriftlichen Auftragsvergabe ist eine Kostenübernahmevereinbarung mit dem Vorhabenträger abzuschließen.


b) Das Büro Terrabiota, Starnberg, hat der Gemeinde mit Schreiben vom 18.07.2022 ein Honorarangebot für die Erstellung der Bauleitplanung, zur Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Flurstück Nr. 365 nordwestlich von Degerndorf, vorgelegt. Das Angebot umfasst zusätzlich die hierfür erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Münsing. Der Umgriff der Planung beläuft sich auf ca. 4,95 ha im nördlichen Teilbereich des Grundstücks. Die Planung wird in Anlehnung an die HOAI, §§ 21 und 29, Honorarzone I Basissatz angeboten. Bei einer gemeinsamen Beauftragung von Bebauungsplan und Grünordnungsplan werden ca. 30 % Nachlass auf das Honorar für die Grünordnungsplanung gewährt. Aufgrund der mittleren Bedeutung des Grundstücks für das Landschaftsbild wird der Umweltbericht mit 1.200 € netto angeboten.

Bei einer gleichzeitigen Beauftragung mit der Bauleitplanung für die Freiflächen-Photovoltaikanlage im Osten von Münsing werden 25 % Nachlass gewährt, so dass sich das Bruttohonorar auf 25.479,09 € beläuft.

In den darin enthaltenen Nebenkosten (4 %) sind alle bürointernen Kosten sowie alle Fahrtkosten zum Planungsgebiet sowie zu drei Terminen enthalten.

Zusätzliche Termine werden zu folgenden Stundensätzen abgerechnet:

Geschäftsführer        100 €
Mitarbeiter         85 €

Vor der schriftlichen Auftragsvergabe ist eine Kostenübernahmevereinbarung mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Beschluss

Zu a) Der Gemeinderat beauftragt das Büro Terrabiota aus Starnberg mit der Erstellung der Bauleitplanung zur Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Münsing auf dem Grundstück Fl.Nr. 225. Grundlage ist das Honorarangebot vom 18.07.2022.

Zu b) Der Gemeinderat beauftragt das Büro Terrabiota aus Starnberg mit der Erstellung der Bauleitplanung zur Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Degerndorf auf dem Grundstück Fl.Nr. 365. Grundlage ist das Honorarangebot vom 18.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.08.2022 08:27 Uhr