Sachstandsinformation sowie Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen bei Entschlammung des Degerndorfer Weihers


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 9

Sachvortrag

Nachfolgend wird zusammengefasst, welche Erkenntnisse sich seit der letzten Sachstandsinformation am 15.06.2021 ergeben haben:

  • Ortseinsicht mit der Fa. amodes, die mittels Schlammabsaugung und Entwässerung vor Ort arbeitet. Dabei werden Polymere eingesetzt. Die GR Berger und Resenberger waren eingebunden.

  • Abstimmung mit dem WWA Weilheim per Videokonferenz (13.01.2022) über die Zulässigkeit des o. g. Verfahrens. Dieses ist nicht möglich, da die eingesetzten Polymere nicht mehr zugelassen sind. Sie sind nicht biologisch abbaubar. Ergebnis: Die Gemeinde soll als ersten Schritt die Unterhaltsmaßnahme beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen anzeigen.

  • Anzeige der Unterhaltsmaßnahme vom 21.02.2022 beim Sachgebiet Wasserrecht. Dieses koordiniert und hat die Untere Naturschutzbehörde (UNB) um Stellungnahme gebeten.

  • Stellungnahme (Entwurf) UNB vom 29.05.2022 mit zahlreichen, jedoch bis auf einen Punkt, moderaten Auflagen. Die erste Auflage, einen Damm zur Zwischenhälterung der geschützten Arten in den Weiher einzubringen, ist für die Gemeinde nicht akzeptabel. Der Damm könnte nur mittels „Vor Kopf“ Arbeiten erstellt werden, das heißt, es ist mit erheblichen Kosten zu rechnen. Zudem würde der Damm das bestehende Biotop deutlich durchschneiden.

  • Da Herr Kaschek von der UNB nach Versand der Stellungnahme länger in Urlaub war, fand am 29.06.2022 eine Videokonferenz mit dem LRA - Frau Breiter, dem WWA - Herrn Plörer, dem Ingenieurbüro SKI und Frau Öttl statt. Ergebnis: Die Auflage „Damm“ ist keinesfalls akzeptabel. Das WWA sieht ebenfalls keine Notwendigkeit für die Unterhaltung. Eine Gemeinde dürfe nicht anders behandelt werden, wie ein privater Teichwirt. Der Wasserstand ist weiterhin niedrig zu halten, auch, wenn dadurch ggf. die Unterwasserzugänge der Biberburg trockenfallen. Hochwasserschutz geht hier vor Naturschutz.

  • Videokonferenz am 11.07.2022 mit folgendem Ergebnis: Die Gemeinde ergänzt mit einem Schreiben ihre Unterhaltsanzeige vom 21.02.2022. Auf die Anlage zur Sitzungsvorlage (Protokoll vom 18.07.2022) wird verwiesen.

  • Ein Abstau des Weihers war aufgrund oben ausgeführter Punkte ursprünglich für September 2022 geplant. Die Ortseinsicht am 20.07.2022 (siehe Protokoll in der Anlage – Punkt 5) hat aber gezeigt, dass aufgrund der momentanen Lage, das Ablassen des Weihers bald möglichst erfolgen muss. Es besteht die Gefahr eines Umkippens des Gewässers, einhergehend mit einem Fischsterben, wegen Sauerstoffmangel. Es werden nun umgehend Schritte eingeleitet, um die Maßnahme zeitnah durchführen zu können. Die naturschutzrechtliche Stellungnahme zur Entschlammung (incl. Ablassen) des Weihers liegt seit 21.07.2022 vor und muss noch geprüft werden. Den erforderlichen Bescheid erwartet die Gemeinde am 22.07.2022. Erst wenn die Auflagen des Bescheids bekannt sind, kann das Ablassen des Weihers konkret geplant und umgesetzt werden.  

  • Nach Ansicht des Ingenieurbüros SKI und der Verwaltung soll, trotz evtl. vieler Zuläufe, eine Trockenentschlammung noch nicht ausgeschlossen werden. Dazu würde der Schlamm zunächst auf Mieten aufgehäuft. Erst, wenn er ausreichend getrocknet ist, kann eine Beprobung durchgeführt werden, die den Entsorgungsweg endgültig vorgibt. Sollte sich herausstellen, dass eine Trockenentschlammung nicht möglich ist, muss neu entschieden werden, ob die alternative, kostenintensivere Entschlammung überhaupt durchgeführt werden soll.

Sofern der Gemeinderat mit der vorbeschriebenen Vorgehensweise einverstanden ist, wird das Ingenieurbüro SKI GmbH & Co. KG ein Honorarangebot für die Planung und Ausschreibung der Entschlammung vorlegen. Die Beratung und Beschlussfassung darüber ist für die Sitzung am 30.08.2022 vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Der Lauf des Lüßbachs innerhalb des Weihers wird nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung für die Entschlammung nicht verlegt.

GR Schurz führt, als Mitglied des Fischereivereins Ammerland e. V. aus, dass der undichte Mönch das Hauptproblem für die Regulierung des Wasserstandes sei. Der Mönch wurde zwar provisorisch durch den Verein abgedichtet und es geht vermutlich weniger Wasser verloren, jedoch soll eine Reparatur baldmöglichst vorgenommen werden (ggf. durch Unterwassersanierung), sofern sich die Kosten dafür im Rahmen halten.

Seitens des Vereins wird gebeten, mit dem Ablassen nun doch noch bis Herbst zu warten. Ein Abfischen im Sommer ist der schlechteste Zeitpunkt für die Fische. Es besteht die Gefahr, dass viele Tiere verenden. Durch die Regenfälle der vergangenen Nacht ist der Wasserspiegel um ca. 10-12 cm gestiegen, was die Situation vorübergehend entspannt. Sollte noch eine Trockenperiode auftreten, gibt es die Möglichkeit, Sauerstoff in den Weiher einzubringen, um das Abfischen etwas hinaus zu zögern. Die Entnahme der Muscheln und Pflanzen kann der Verein nicht alleine leisten, wird jedoch tatkräftig mithelfen.

Die Gemeinde erwartet Unterstützung von den Fachbehörden und wird weiter darauf hinwirken, dass die Auflagen möglichst geringgehalten werden. Praktische Erfahrungen im Umgang mit der Gewässerpflege sollen in die Überlegungen mit einfließen.

Die Unterhaltungsarbeiten der Folgejahre sind mit dem jetzigen Aufwand nicht vergleichbar. Im Weiher hat sich über Jahrzehnte Schlamm aus verschiedenen Bereichen/Gewässern abgelagert. Wenn dieser nun im großen Stil entfernt wird, werden die Unterhaltungsarbeiten der Folgejahre deutlich geringer ausfallen und damit auch kostengünstiger sein.

Die Verwaltung wird gebeten, die nächsten Schritte für eine Trockenentschlammung einzuleiten.

Datenstand vom 31.08.2022 08:27 Uhr