Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Schulungsraum sowie Errichtung eines Luftgewehr-Schießstands und einer Hausmeisterwohnung im Obergeschoss in Ammerland, Nähe Kapellenweg (Fl.Nr. 1470/14); Billigung der Planung sowie Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Gemeinderates, 30.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 7

Sachvortrag

Dem Bauausschuss wurde das Planungskonzept in der Sitzung vom 10.05.2022 vorgestellt. Auf Anregung des Bauausschusses hat das Büro Michael Bruckmeir die Wohnfläche der Wohnung auf ca. 74 m² erhöht und gleichzeitig einen zusätzlichen Wohnraum mit ca. 10 m² vorgesehen. Zudem wurde das Einsparpotential bei Entfall der Glasfassade im Westen vom Planfertiger geprüft. In der Genehmigungsplanung ist die Glasfassade weiterhin enthalten.

Die vorliegende Genehmigungsplanung wird dem Gemeinderat in der Sitzung vom Planfertiger erläutert. Im Anschluss werden Fragen aus dem Gemeinderat beantwortet.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 31/MÜNSING (südl. der Ammerlander Hauptstraße). Das Vorhaben ist somit nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Im Bebauungsplan ist eine maximale Grundfläche von 320 m² festgesetzt (A. Ziffer 4.1). Die Grundfläche des geplanten Hauptbaukörpers, incl. Außenaufgang beträgt 337,15 m². Die Überschreitung resultiert aus der für den erforderlichen zweiten Rettungsweg geplanten Außentreppe und ist mit 5,36 % geringfügig.

Ferner ist im Bebauungsplan unter Ziffer 9.2 festgesetzt, dass Satteldächer symmetrisch ausgebildet werden müssen. Das Gebäude soll ostseitig einen Anbau (2,76 m x 14,03 m) erhalten. Hierfür soll das Satteldach in diesem Bereich abgeschleppt werden. Für die geplante Nutzung im Obergeschoss ist diese Abschleppung unumgänglich.

Beide Abweichungen sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung. Ferner sind sie städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Auch eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist nicht erkennbar.

Die Erschließung ist gesichert.

Die erforderlichen 16 Stellplätze sind nachgewiesen. Die Zuwegung und die offenen Stellplätze werden in wasserdurchlässiger Form hergestellt.

Es ist davon auszugehen, dass im weiteren Genehmigungsverfahren die untere Immissionsschutzbehörde beteiligt wird.

Diskussionsverlauf

GRin Mair verweist auf die Nutzungseinschränkungen, die sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Immissionsschutz ergeben.

In Bezug auf die zusätzlichen Nutzflächen, die für den Schützenverein benötigt werden, ist anzumerken, dass der umbaute Raum des Gebäudes bei Wegfall dieser Nutzung nur geringfügig reduziert werden könnte. Das Planungskonzept sieht vor, im ansonsten ungenutzten Luftraum über der Fahrzeughalle, den Schießstand zu errichten.

Dass der Schießstättenbau vom Freistaat Bayern gefördert wird, dürfte dem Gemeinderat bekannt sein.

Auf die Glasfassade im Eingangsbereich auf der Westseite soll keinesfalls verzichtet werden. Das Einsparpotenzial rechtfertigt es nicht, auf dieses moderne architektonische Gestaltungselement zu verzichten.

Beschluss

1. Der Gemeinderat billigt die vorliegende und von Herrn Michael Bruckmeir erläuterte Genehmigungsplanung (Stand: 22.07.2022).
2. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 22.07.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
3. Zu den Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen A) Ziff. 4.1 (Grundfläche) und Ziff. 9.2 (symmetrisches Satteldach) wird das gemeindliche Einvernehmen im beantragten Umfang ebenfalls erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2022 10:02 Uhr