Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen in Ammerland, Nördliche Seestraße 25, (Fl.Nr.: 3172/5, Gemarkung Münsing)


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Gemeinderates, 30.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 8

Sachvortrag

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7/MÜNSING (Nördl. Seestraße, südl des Riedweges). Ferner liegt das Baugrundstück innerhalb des Geltungsbereichs des Rahmenplanes für das Seeufer und im Landschaftsschutzgebiet für das Ostufer des Starnberger Sees. Im Flächennutzungsplan ist der Grundstücksteil als private Grünfläche mit wertvollem Baumbestand dargestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt, das Bestandsgebäude zu beseitigen und durch ein Einfamilienhaus mit einer GR von 293,28 m² mit zwei Garagen zu ersetzen. Auf die beiliegenden Bauvorlagen wird verwiesen.

Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Im Bebauungsplan sind im straßennahen Bereich zwei Baufenster festgesetzt. Zum Maß der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan eine maximal zulässige Geschossfläche von jeweils 250 m² fest.

Die Voraussetzungen für die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB liegen hier aus Sicht der Verwaltung nicht vor, da natürlich die Grundzüge der Planung berührt werden. Die Abweichungen sind zu umfangreich und widersprechen der planerischen Zielsetzung. Sie sind nicht städtebaulich vertretbar und auch nicht mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Auf die Bezugsfallwirkung einer eventuellen Befreiung wird hingewiesen.

An dieser Stelle wird auf die Ziele der Rahmenplanung für das Seeufer verwiesen, die eine bauliche Verdichtung entlang der Seestraße nach Möglichkeit ausschließen. Zudem soll zum Erhalt der Garten- und Parkanlagen in Denkmalnähe eine Bebauung sowie zusätzliche Versiegelung unbedingt vermieden werden.

Das beantragte Vorhaben widerspricht zudem in vielerlei Punkten den Gestaltungsempfehlungen aus der Rahmenplanung. Hier ist für den hier ausnahmeweise zulässigen villenhaft geprägten Bautypus u. a. eine max. Baukörperlänge von 16 m und die giebelseitige Ausrichtung zum See gefordert. Zudem ist eine ruhige Fassadengliederung, ein symmetrisches Dach, keine stehenden Dachaufbauten und kein störendes Nebeneinander verschiedener Dachelemente gefordert.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlags- und Schmutzwasser ist nachgewiesen. Es sind drei Stellplätze erforderlich und nachgewiesen.

Im weiteren Genehmigungsverfahren ist die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Nach der Schutzgebietsverordnung bedarf die Errichtung baulicher Anlagen der Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde.

Diskussionsverlauf

GRin Mair regt an, eine energieeffiziente und zukunftsweisende Planung vorzulegen.

Beschluss

  1. Zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 12.07.2022, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.
  2. Im weiteren Genehmigungsverfahren ist die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2022 10:02 Uhr