Antrag auf Baugenehmigung; Teilabbruch, Umbau, energetische Ertüchtigung und Erweiterung des Wohnhauses zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit und Räumen für die Imkerei in Weidenkam, Stroblmühle 2 (Flur Nr. 1273/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Gemeinderates, 30.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 11

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Münsing ist die Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

An das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Vorbescheid wird erinnert. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Teilabbruch des Bestandsgebäudes; Umbau und Erweiterung zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit sowie Räumen für die Imkerei erteilt. Mit Vorbescheid des Kreisbauamts vom 12.04.2022 wurde die Wohnflächenerweiterung von 59,1 m² für zulässig erklärt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgte nach § 35 Abs. 4 Ziff. 5 BauGB (Außenbereich). Die bauplanungsrechtliche Bewertung des oben beschriebenen Bauvorhabens ist damit rechtsverbindlich geklärt worden.

Die dem nun vorliegenden Bauantrag zugrundeliegenden Bauvorlagen ist zu entnehmen, dass die Erweiterung der Vorbescheidsplanung entspricht. Der Anbau (Wandhöhe max. 6,21 m) erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 26,3°, daraus ergibt sich eine max. Firsthöhe von 8,5 m. Dachaufbauten sind nicht vorgesehen. 

Den Bauunterlagen liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung bei, da die östliche Abstandsfläche im geringen Umfang nicht auf dem Baugrundstück zu liegen kommt. 

Da in der Stroblmühle kein öffentlicher Kanal vorhanden ist, unterliegt dieses Bauvorhaben nicht der Prüfungskompetenz des Abwasserverbands Starnberger See. Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Schmutz- und Niederschlagswasser beurteilt somit im weiteren Genehmigungsverfahren die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt. Das Niederschlagswasser soll in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden, da kein sickerfähiger Untergrund vorhanden ist. Die weitere Erschließung ist gesichert. Die notwendigen Leitungs- und Wegerechte sind nachgewiesen. 

Erforderlich sind vier Stellplätze. Im Bestand sind bereits fünf Stellplätze vorhanden. 

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung nach den Plänen in der Fassung vom 03.08.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2022 10:02 Uhr