Informationen über Bauangelegenheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Gemeinderates, 30.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 12

Sachvortrag

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 107, Gemarkung Degerndorf, Bachweg 9, wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens die Bauvorlagen zum Abbruch des landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes und Errichtung einer Wohneinheit im Erdgeschoss und einer Büroeinheit im Obergeschoss, als Ersatzbau vorgelegt. Mit dem Vorhaben darf begonnen werden, da die Monatsfrist bereits abgelaufen ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7/DEGERNDORF entspricht.

  1. Ein Vorhaben an der Seeleitn 79a in Ambach (Flur Nr. 1442/8, Gemarkung Holzhausen) zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Ateliergebäude und Garage wurde am 08.10.2012 vom Kreisbauamt genehmigt (einschließlich etwaiger Tekturgenehmigungen). Da mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und die Genehmigung zum 18.09.2022 abläuft, hat der Antragsteller am 09.08.2022 einen Verlängerungsantrag gestellt. Das gemeindliche Einvernehmen zur 4. Verlängerung wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt, da sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat.

  1. Aufgrund von Anforderungen des Brandschutzes, musste der Grundriss im Untergeschoss der beiden Wohn- und Geschäftsgebäude am Kirchberg 16 in Münsing, Fl.Nr. 105, angepasst werden. Die bauplanungsrechtliche Bewertung bleibt davon unverändert. Zum 2. Tekturantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 1456, Gemarkung Holzhausen, Waldschmidtweg 2, wurde ein Antrag auf Neubau zweier Flachdachgaragen (extensive Flachdachbegrünung) gestellt. Die Garagen halten den erforderlichen Abstand zum Kugelmühlbach (5 m) ein. Die Zufahrt wird mit einem wasserdurchlässigen Belag hergestellt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

  1. Für das Vorhaben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1986/13, Gemarkung Münsing, Kellererberg 15, zum Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und Anbau eines Außenaufganges zur Errichtung einer separaten Wohneinheit im Obergeschoss, wurden nachgeforderte Unterlagen eingereicht. Es handelt sich um eine Umplanung, die eine deutlich geringfügigere Überschreitung der GRZ und GFZ aufweist. Ferner wird eine Befreiung von der festgesetzten Baugrenze beantragt. Beide Abweichungen sind geringfügig. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 3176/1, Gemarkung Münsing, Nördliche Seestraße 26, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum und Schuppen eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt. 
  2. Zum Antrag auf Vorbescheid für einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit am Hartlweg 25 in Münsing, Fl.Nr. 1342 wurde das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt. Nach einer Umplanung der Antragsteller, ist die Angemessenheit im Sinne des §35 Abs. 4 Ziff. 5 nun gegeben. Die Wohnflächenerweiterung beträgt 26%. 

 

Datenstand vom 21.09.2022 10:02 Uhr