Antrag auf Baugenehmigung; Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Münsing, Hauptstraße 29 (Flur Nr. 174)


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 3

Sachvortrag

Die Verwaltung erinnert an das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 21.06.2022. Die nun vorliegende Genehmigungsplanung entspricht inhaltlich dem damals vorgestellten Konzept. Die Antragstellerin beabsichtigt die Beseitigung der Bestandsgebäude und die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern (Grundfläche 488 m² bzw. 245 m² / Wandhöhe 6,50 m / Dachneigung 33°) mit Tiefgarage. Es ergeben sich Firsthöhen von 11,51 m bzw. 10,26 m. Für die Belichtung der Dachgeschosse sind Dachgauben geplant. Im Erdgeschoss des Querbaus von Haus 1 ist ein Ladengeschäft mit einer Verkaufsfläche von 94,56 m², zuzüglich der Nebenräume vorgesehen.

Die Planung entspricht im Wesentlichen den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans.

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Da der Bebauungsplan noch nicht rechtsverbindlich ist, ist das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet (MI) dargestellt.

Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Bestandsgebäude im näheren Umgriff des Baugrundstücks haben in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung vergleichbare Werte. Auch im Hinblick auf die übrigen Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die geplante Baumaßnahme hält sich nach den vorliegenden Unterlagen in jeder relevanten Hinsicht innerhalb des Rahmens, der sich aus der umliegenden Bebauung herleiten lässt.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist weiterhin gesichert.

Es sind insgesamt 36 Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Hiervon befinden sich 26 in der Tiefgarage. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Auf die Pflichten in Art. 48 Abs. 1 BayBO zum barrierefreien Bauen wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

GR Schurz kritisiert die Gestaltung der Dachgauben. Ferner bittet er um Prüfung, inwiefern das Baugrundstück mit einer Abstandsflächenübernahme für die östlich angrenzenden Grundstücke belastet ist.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 20.07.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.10.2022 09:39 Uhr