Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses für den Betriebsleiter in Münsing, Am Kirchberg 7a (Fl.Nr. 92/3)


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 6

Sachvortrag

An das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Vorbescheid wird erinnert. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 18.05.2021 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses erteilt. Der Vorbescheid des Kreisbauamts wurde am 02.09.2021 erteilt. Die bauplanungsrechtliche Bewertung des Bauvorhabens ist damit rechtsverbindlich geklärt.

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt.

Aus den Bauvorlagen zum Bauantrag ist ersichtlich, dass ein Einfamilienhaus (1 Wohneinheit) für den Betriebsleiter (Wohnfläche 192,34 m² / Grundfläche 108 m²) errichtet werden soll. Die maximale Wandhöhe beträgt 6,17 m, die Firsthöhe 8,03 m. Die Dachneigung beträgt 22°. Das Wohnhaus erhält ein Satteldach. Für die Belichtung des Dachgeschosses ist ein Zwerchgiebel geplant. 

Die nun vorliegende Genehmigungsplanung entspricht inhaltlich der Vorbescheidsplanung.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist gesichert.

Es sind insgesamt drei Stellplätze erforderlich. Auf dem Gesamtgrundstück werden zehn nachgewiesen. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Baugenehmigung nach den Plänen in der Fassung vom 05.09.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 09:39 Uhr