Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung der bestehenden Bootswerkstatt (Gewerberäume) in eine KFZ-Werkstatt in Holzhausen, Schechen 1 (Fl.Nr. 1886/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 12

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Die bisher als Bootswerkstatt genutzten Gewerberäume der ehemaligen Hofstelle, soll künftig als KFZ-Werkstatt genutzt werden. Die gewerbliche Nutzfläche, incl. Aufenthaltsraum und Nebenräume, beträgt 374 m².

Eine Nutzungsänderung von landwirtschaftlich privilegierten Gebäuden im Außenbereich ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zulässig, wenn die hierzu festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt nach den vorliegenden Plänen im Wesentlichen gewahrt. Das Vorhaben dient der zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz.

Auch die weiteren Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB liegen aus Sicht der Verwaltung vor. Zudem sind öffentliche Belange durch das Vorhaben nicht berührt.

Durch diese Nutzungsänderung sind sechs Stellplätze erforderlich, nachgewiesen werden sieben. Der Stellplatznachweis für das Gesamtgrundstück muss noch nachgereicht werden. Zusätzlich erforderliche Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Da in Schechen kein öffentlicher Kanal vorhanden ist, unterliegt dieses Bauvorhaben nicht der Prüfungskompetenz des Abwasserverbands Starnberger See. Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Schmutz- und Niederschlagswasser beurteilt somit im weiteren Genehmigungsverfahren die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt. Die weitere Erschließung ist gesichert.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 22.09.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.
  2. Zusätzlich erforderliche Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2022 09:54 Uhr