Informationen über Bauangelegenheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 14

Sachvortrag

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung (Tektur 1) zur Errichtung eines 3-Familienhauses mit Parkautomat in Münsing, Sterzenweg 27 (Fl.Nr. 3066) musste das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg vorsorglich verweigert werden. Dadurch wurde sichergestellt, dass die Einvernehmensfiktion nicht eintritt. Die eingereichten bzw. nachgereichten Unterlagen waren nicht aussagekräftig. Eine bauplanungsrechtliche Bewertung war somit nicht möglich.

  1. An das Wohngebäude Fichtenhöh 1, Flur Nr. 1470/13, Gemarkung Münsing, soll ein Wintergarten (18,06 m²) mit einer Größe von 6 m x 3 m, WH 3,25 m, mit Pultdach angebaut werden. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Fichtenhöh vom 22.12.2014. Der Wintergarten überschreitet in vollem Umfang die westliche Baugrenze. Die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB liegen aus Sicht der Verwaltung vor. Das Bauvorhaben bedarf zudem auf der SW-Seite einer Abstandsflächenübernahme um bis zu 1,12 m. Diese liegt den Bauvorlagen bei.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie zum Befreiungsantrag wird auf dem Verwaltungsweg erteilt.

  1. Das bestehende Wohngebäude in Wimpasing, Lerchenweg 7 (Fl.Nr. 3037/4), mit einer Grundfläche von 127 m² soll saniert werden. Neben einer Überarbeitung der technischen Anlagen, inkl. der Heizungsanlage, sind kleinere Umstrukturierungen geplant. Es ist u. a. beabsichtigt, ein notwendiges Kinderbad (8,3 m²) sowie einen Heizungs-/Lagerraum für Pellets innerhalb des bestehenden Wirtschaftshofs im Untergeschoss zu schaffen. Die Wohnfläche erhöht sich durch die Anbauten um lediglich 12 m². Das gemeindliche Einvernehmen wird auf dem Verwaltungsweg erteilt.

  1. Baumkontrolleur Stephan Burges aus Aßling hat in einer baumfachlichen Stellungnahme vom 27.09.2022 die Stand- und Bruchsicherheit von fünf Bäumen auf dem Gelände des künftigen Seniorenwohnstifts in Ambach geprüft. Vier dieser Bäume sind im Bebauungsplan als „zu erhalten“ festgesetzt. Aus der geplanten Bebauung bzw. aus der künftigen Nutzung des Areals ergibt sich die berechtigte Sicherheitserwartung „hoch“, gemäß der Baumkontrollrichtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit.

Es handelt sich um einen Spitzahorn, eine Eiche, ein Feldahorn, eine Robinie und ein Silber-Ahorn. Der Baumkontrolleur kommt zum Ergebnis, dass entweder die Stand- und/oder Bruchsicherheit der Bäume nicht gegeben ist oder die Bäume aufgrund der Bautätigkeit nicht überlebensfähig sind.

Das Büro Terrabiota aus Starnberg hat im Auftrag der Bauverwaltung die baumfachliche Stellungnahme geprüft und bestätigt die Ergebnisse. In der isolierten Befreiung wird die Gemeinde in den Auflagen adäquate Nachplanzungen fordern. Hier werden auf Grundlage des Babauungsplans Neupflanzungen mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm, 1. bzw. 2. Wuchsordnung von Herrn Ufer empfohlen.

  1. Das Kreisbauamt hat der Gemeinde zwei Anträge auf Befreiungen von Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01/HOLZHAUSEN (Seniorenwohnstift Ambach) vorgelegt. Die Abweichungen betreffen eine Überschreitung der Baugrenzen für Außentreppen und für einen Aufzug (Festsetzungen A) Ziff. 5.10, 5.11 und 5.12 des Bebauungsplans). Die Abweichung betragen 5,7 m² (Außentreppe), 4,9 m² (Außentreppe) bzw. 0,5 m² (Aufzug).

Für ein geplantes Mülltonnenhäuschen wird der Bauraum um 4,3 m² überschritten.

Die Überschreitungen sind allesamt geringfügig.

Ferner wird eine Ausnahme von der Festsetzung A) Ziff. 7.5 für bestehende Gauben, Zwerchgiebel im Bauraum 7a (Schlössl) beantragt.

Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen bzw. zur beantragten Ausnahme wird im beantragten Umfang auf dem Verwaltungsweg erteilt.

Datenstand vom 16.11.2022 09:54 Uhr