Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses in Wimpasing, Madeggerweg 9 (Fl.Nr. 3056/2), Gemarkung Münsing


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 8

Sachvortrag

An das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Vorbescheid wird erinnert. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage erteilt. Der Vorbescheid des Kreisbauamts wurde bisher nicht erteilt.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2/MÜNSING aus dem Jahre 1987. Die maßgebende 1. Änderung zum Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1988. Das Vorhaben ist somit nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Der Antragsteller hat nun auf Anregung des Kreisbauamtes die Grundfläche des geplanten Neubaus auf 133,5 m² (bisher: 135,8 m²) reduziert. Dies entspricht einer GRZ von 0,165. Aus den Bauvorlagen ergibt sich eine GFZ von 0,275. Das Einfamilienhaus (11,19 m x 11,92 m / max. Traufhöhe 5,29 m / Traufhöhe im Mittel 4,80 m) erhält ost- und westseitig einen Zwerchgiebel.

Der Bebauungsplan sieht eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,25 vor. Das festgesetzte Baufenster hat eine Abmessung von 12 m x 13 m. Die zulässige Traufhöhe beträgt im Mittel 4,80 m. Dachaufbauten werden durch den Bebauungsplan nicht ausgeschlossen.

Da durch die beantragten Abweichungen, aus Sicht der Verwaltung, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann zu den entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen A) II. Ziff. 2.1 (GRZ) und A) II. Ziff. 2.2 (GFZ) des Bebauungsplanes Nr. 2/MÜNSING samt 1. Änderung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die Abweichungen sind städtebaulich noch vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Auch eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist nicht erkennbar.

Die gesicherte Erschließung ist weiterhin nachgewiesen.

Für das Vorhaben sind drei Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Aufgrund nachbarlicher Bedenken wurde die Lage eines offenen Stellplatzes im südöstlichen Grundstücksbereich verändert. Der Grundriss für das Erdgeschoss in der Fassung vom 11.11.2022 wird dem Gemeinderat in der Sitzung vorgelegt.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Baugenehmigung nach den Plänen in der Fassung vom 14.10.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen A) II. Ziff. 2.1 (GRZ) und A) II. Ziff. 2.2 (GFZ) des Bebauungsplanes Nr. 2/MÜNSING wird das gemeindliche Einvernehmen im beantragten Umfang ebenfalls erteilt.
3. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2022 14:02 Uhr